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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Derivaterisikomanagement, Bankenaufsichtsvorgaben

Es ist wesentliche Aufgabe des Risikomanagements, das Globallimit auf die einzelnen Geschäftseinheiten bzw. Risikokategorien - bis hinunter zum einzelnen Derivatehändler - zu verteilen. Die Bankenaufsicht gibt hierbei für Banken den Rahmen vor, in den sich das Limitsystem einer Bank einfügen muss. Nach den Vorstellungen der deutschen Bankenaufsicht dürfen Derivatehandelspositionen nur innerhalb von der Geschäftsleitung vorgegebener, schriftlich zu fixierender Rahmenbedingungen erfolgen. Diese periodisch zu überprüfenden und ggf. anzupassenden Rahmenbedingungen, deren Einhaltung sicher auch bei Nichtbankunternehmen sinnvoll ist, müssen sich insb. erstrecken auf: 1. in den einzelnen Derivatemärkten zu verfolgende geschäftspolitische Strategien; 2. Märkte, an denen Derivate gehandelt werden dürfen; 3. Art, Umfang, rechtliche Gestaltung und Dokumentation des Denvatehandels sowie den Kontrahentenkreis, mit dem Derivate gehandelt werden dürfen; 4. Verfahren zur Analyse, Limitierung, Beobachtung und Steuerung der Risiken aus Derivategeschäften, also das Risikomanagement im Detail; 5. Höhe der zulässigen Risikopositionen jeder Derivategeschäfts- und jeder Deri-vaterisikoart; 6. Verfahren der Reaktion bei Limitüberschreitungen und extremen Marktveränderungen (Stresssituationen); 7. Funktion und Verantwortung der einzelnen im Derivatehandel tätigen Mitarbeiter und Arbeitseinheiten; 8. internes Rechnungswesen und externe Rechnungslegung in Bezug auf den Derivatehandel, die personelle und technische Ausstattung, das interne Kontroll- und Überwachungssystem, das interne Berichtswesen u. a. m. Auf Basis dieser Rahmenvorgaben müssen Organisationsrichtlinien - wie Arbeitsanweisungen, -ablaufbeschrei-bungen, Stellenbeschreibungen, Kompetenzzuordnungen usw. - aufgestellt und von der Geschäftsleitung in Kraft gesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die im Handelsgeschäft tätigen Mitarbeiter die Anweisungen zur Kenntnis nehmen und dass sie ihnen ständig zur Verfügung stehen. Die in dieses System einzubettenden Limite werden vor allem für die quantifizierbaren Derivatemarkt- risiken und die Kontrahentenlimite formuliert, während man den kaum quantifizierbaren Derivaterechts- und operativen Risiken durch organisatorische Vorkehrungen Rechnung trägt.



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