Arbeitsanweisungen
sind Bestandteil des Umweltmanagementsystems. Sie legen u. a. konkrete Handlungsweisen für die Mitarbeiter fest, beinhalten die genaue Bedienung der Anlagen, die notwendige Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte und evtl. Korrekturmaßnahmen im Fall von Abweichungen. Die Erstellung der Arbeitsanweisung erfolgt durch die für die Anlage verantwortliche Abteilung.
Die Arbeitsanweisungen sind permanent zu befolgen und zu dokumentieren. Sie sollten:
eine Erläuterung zum Grund der Anweisung enthalten;
Angaben des örtlichen Geltungsbereichs und der betroffenen Funktion festlegen;
die Tätigkeit genau beschreiben und angeben, ob es sich um eine neue oder überarbeitete Anweisung handelt.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|