Organisationsrichtlinien
Nach MaRisk müssen Kreditinstitute sicherstellen, dass ihre Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden (bspw. Handbücher, Arbeitsanweisungen, -ablauf-beschreibungen). Der Detaillierungsgrad der Organisationsrichtlinien ist abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten.Die Organisationsrichtlinien müssen schriftlich fixiert und den betroffenen Mitarbeitern in geeigneter Weise bekannt gemacht werden. Es muss sichergestellt werden, dass sie den Mitarbeitern in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung stehen. Sie müssen bei Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse zeitnah angepasst werden. Sie müssen nach MaRisk insb. Regelungen beinhalten 1. für Aufbau- und Ablauforganisation sowie Aufgabenzuweisung, Kompetenzordnung und Verantwortlichkeiten, 2. hins. Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse, 3. zur internen Revision, 4. zur Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie sonstiger Vorgaben (bspw. Datenschutz, Compliance). Die Ausgestaltung der Organisationsrichtlinien muss es der internen Revision ermöglichen, in die Sachprüfung einzutreten.
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