Risikopositionen
Bezeichnung im früheren Eigenkapitalgrundsatz I a für bestimmte mit Preisrisiken behaftete Positionen eines Kreditinstituts. – Risikopositionen sind von Risikoaktiva (Bezeichnung im Eigenkapitalgrundsatz I) zu unterscheiden.
Zu unterscheiden von Risikoaktiva. Nach dem Eigenmittelgrundsatz bestimmte mit Preisrisiken behaftete Positionen einer Bank. Risikopositionen in diesem Sinne sind: 1. Die Summe der lt. Eigenmittelgrundsatz ermittelten Unterschiedsbeträge zwischen Aktivpositionen (Risikopositionen, Aktivposten) und Passivpositionen (Risikopositionen, Passivposten) in fremder Währung sowie in Gold, Silber oder Platin (Edelmetalle); 2. die Summe der lt. Eigenmittelgrundsatz ermittelten Risikomesszahlen (Risikopositionen, Risikomesszahlen) für die Anrechnung risikoerhöhender Positionen aus Zinstermingeschäften und Zinsoptionsgeschäften (Zinsgeschäftspositionen); 3. die Summe der lt. Eigenmittelgrundsatz ermittelten Unterschiedsbeträge zwischen Lieferansprüchen und -Verpflichtungen aus Termin- und Optionsgeschäften mit sonstigem Preisrisiko.
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