Risikopositionen-Anrechungsbetrag
Nach dem Eigenmittelgrundsatz ist dem massgeblichen Anrechnungsoder Teilanrechnungsbetrag der grössere der folgenden Beträge zu Grunde zu legen: 1. Der potenzielle Risikobetrag für die zum Geschäftsschluss des Vortags im Bestand des Instituts befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentegruppen (Portfolio); 2. der Durchschnitt der potenziellen Risikobeträge für die zum jeweiligen Geschäftsschluss der vorangegangenen 60 Arbeitstage im Bestand des Instituts befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentegruppen, gewichtet mit einem von der BaFin festzulegenden Faktor. Sofern das bankeigene Risikomodell zur Ermittlung des Teilanrechnungsbetrages für das besondere Kursrisiko verwendet wird, ist bei der Ermittlung des potenziellen Risikobetrages und des gewichteten Durchschnitts der potenziellen Risikobeträge der auf das besondere Kursrisiko entfallende potenzielle Risikobetrag zusätzlich zu berücksichtigen; dies gilt nicht, wenn das Risikomodell zur vollständigen Erfassung der in dem besonderen Kursrisiko enthaltenen Kreditrisikokomponente geeignet ist. Der o. a. anzuwendende Gewichtungsfaktor beträgt 3. Die BaFin kann jedoch bestimmen, dass im Einzelfall ein von ihr festzusetzender Zusatzfaktor anzuwenden ist.
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