Bankbilanz, gliederungsmässige Konzeption nach HGB
Auf Grund der bankbetrieblichen Besonderheiten sieht das Bilanzformblatt für Banken i.Ggs. zur handelsrechtlichen Bilanzgliederung eine Aufteilung der Aktivseite in Anlage- und Umlaufvermögen nicht vor. Ausserdem gibt das Formblatt eine Gliederung vor, die grundlegend von der handelsrechtlichen Bilanzgliederung abweicht. Als bankspezif. Bilanzgliederungskriterien sind in diesem Kontext der Liquiditätsgrad sowie Risiko- und Ertragsaspekte hervorzuheben. I.Gegens. zur Fristengliederung einzelner Vermögens- und Schuldpositionen in der Bilanz in Gestalt des Ursprungslaufzeitenkonzepts, bei dem vom externen Bilanzleser keine Aussagen darüber getroffen werden können, zu welchen Zeitpunkten den Banken Gelder zufliessen und wann liquide Mittel zur Begleichung von Verbindlichkeiten bereitgestellt werden müssen, stellt die heute mögliche Orientierung des Ausweises bestimmter Bilanzpositionen am Restlaufzeitenkonzept eine Verbesserung dar. Nach § 340d HGB i.V. m. § 9 RechKredV sind die Aktivpositionen 3, 4 sowie die Passivpositionen Nr. 1,2,3 nicht mehr nach ursprünglich vereinbarten, sondern nach Restlaufzeiten der zu Grunde liegenden Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten zu untergliedern. Diese Fristengliederung erfolgt im Anhang und nicht mehr in der Bilanz. In der Bilanz verbleibt eine vereinzelte Fristengliederung in »täglich fällige« und »andere« Positionen. Weiter existiert Anordnung der Aktivpositionen nach abnehmendem Grad an Liquidisierbar-keit und Passivpositionen nach zunehmender Fälligkeit: Diese Gliederungssystematik entspr. in ihrer Grundkonzeption dem Konzept der Schichtenbilanz. Allerdings können Bankbilanzen auf Grund ihrer Stichtagsbezogen-heit nur in geringem Masse die tatsächliche Liquiditätslage einer Bank widerspiegeln; sie können allenfalls über die Stichtagsliquidität informieren. Einem weiter gehenden Einblick in die Liquiditätssituation dient die o.a. Aufgliederung der Forderungen, Verbindlichkeiten und Schuldverschreibungen in Untergliederungs- und Ausgliederungsposten nach den zu Grunde liegenden Ursprungslaufzeiten (juristische Laufzeiten, nicht Restlaufzeiten) der einzelnen Posten. Inwieweit allerdings auf dieser Basis eine effiziente Analyse und Beurteilung der Liquiditätsanalyse einer Bank möglich ist, erscheint fraglich. Eine Ausnahme von der prinzipiellen Gliederung anhand des Kriteriums Liquiditätsgrad stellt die Gliederungssystematik der Bilanzen von Realkreditinstituten dar, bei denen Liquiditätsmerkmale auf Grund der Dominanz des langfristigen Grundkreditgeschäftes eine weniger bedeutsame Rolle spielen. Zusätzlich zum Grad der Liquidisierbarkeit als Bilanzgliederungskriterium finden auch Risikoaspekte in der Bilanz ihren Niederschlag. Ihrer Kenntlichmachung dienen gleichfalls überwiegend besondere Unter- und Ausgliederungsposten, wie z.Bankbilanz, gliederungsmässige Konzeption nach HGB der gesonderte Ausweis von Kommunaldarlehen oder grund-pfandrechtlich gesicherten Forderungen an Kunden. Risiken besonderer Bankgeschäfte werden auch durch Angabe bestimmter Eventualverbindlichkeiten »unter dem Strich zum Ausdruck gebracht. Allerdings kann durch Ausweis von Ausgliederungsposten nur ein relativ globaler Einblick in die Risikosituation einer Bank vermittelt werden. Ein Einblick in die Ertragslage einer Bank wird durch die Bilanz allenfalls in sehr geringem Masse, zuverlässig überhaupt nicht ermöglicht, stellt allerdings auch kein originäres Ziel der Bilanz dar, da die Bank-GuV-Rechnung hierüber Informationen bieten soll (dies allerdings gleichfalls nur sehr eingeschränkt kann). Allerdings lassen sich auch anhand der Bilanz einzelne Anhaltspunkte für eine -sehr grobe - Beurteilung der Ertragssituation einer Bank gewinnen, so z. Bankbilanz, gliederungsmässige Konzeption nach HGB durch den gesonderten Ausweis der im Vergleich zu anderen Finanzierungsmitteln kostengünstigen Spareinlagen und ihrer daraus abzuleitenden Bedeutung als Refinanzierungsinstrument der Bank.
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