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Zentralbank (Notenbank)

Zentralbank ist eine gebräuchliche Bezeichnung für die nationalen Notenbanken souveräner Staaten. Die Namen der einzelnen Institute differieren von Land zu Land. Wichtigste Aufgaben dieser Institute ist die kontrollierte Ausgabe von Banknoten und Münzen, die Sicherung der Stabilität der Währung, die Überwachung der privaten Kreditinstitute sowie die Unterstützung der staatlichen Wirtschaftspolitik, soweit dies mit ihren Hauptaufgaben vereinbar ist. Seit 1999 hat die Europäische Zentralbank diese Aufgaben für die Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion übernommen.

Die Zentralbank ist Träger der Währungspolitik des jeweiligen Landes. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Sicherung der Geldwertstabilität nach innen und außen. Zugleich üben die Zentralbanken auch die Aufsicht über die private Kreditwirtschaft aus. Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland war bis Ende 1998 die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt. In Frankreich war es die Banque de France, in Österreich die Nationalbank, in Großbritannien ist es die Bank of England. Notenbank der europäischen Währungsunion ist die Europäische Zentralbank (EZB). Sie hat ebenso wie die Bundesbank ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Die Zentralbanken haben ein von Land zu Land unterschiedliches Maß an Unabhängigkeit vom Staat. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Aufgabenbereiche und Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Notenbanken. In der Bundesrepublik hatte die Bundesbank traditionell eine sehr weitgehende Unabhängigkeit und umfassende Entscheidungsbefugnisse in Fragen der Geldpolitik. Das gilt inzwischen auch für die anderen Notenbanken innerhalb der Europäischen Union. Im Vertrag von Maastricht haben sich alle Regierungen der EU verpflichtet, ihre Notenbanken nach dem Vorbild der Bundesbank zu reformieren. Das bedeutet: Die Zentralbanken verfolgen die ihnen von der EZB übertragenen Aufgaben unabhängig und unterliegen hinsichtlich der Geldpolitik keinerlei Weisungen der Regierung oder anderer Institutionen.



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