Steuerbilanz
Die Steuerbilanz ist das Instrument zur Ermittlung des Gewinns innerhalb der ersten drei Einkunftsarten mit Hilfe eines Betriebsvermögensvergleichs.
Zu unterscheiden sind die originäre Steuerbilanz und die abgeleitete Steuerbilanz:
Zur Erstellung einer originären Steuerbilanz ist verpflichtet, wer z. B. als Gewerbetreibender nicht nach Handelsrecht zur Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist, aber die Umsatzgrenze von 260 000 EUR oder die Gewinngrenze von 25 000 EUR überschreitet.
Weiterhin können Land- und Forstwirte und Selbständige freiwillig nach § 4 EStG eine Steuerbilanz erstellen und so ihren Gewinn ermitteln. Hierbei sind die Regeln über den Umfang des Betriebsvermögens sowie die Regeln über die Aktivierung, Passivierung und Bewertung nach § 6 EStG zu beachten.
Bilanz, die bei der Besteuerung einer Gesellschaft zugrunde gelegt wird. Die Steuerbilanz kann von der Handelsbilanz abweichen, da bei der Aufstellung der Bilanz die Bestimmungen der Steuergesetze zugrunde gelegt werden. Für die Bemessung der Abschreibung wird in der Steuerbilanz die steuerliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes zugrunde gelegt. Es besteht die Möglichkeit, aufgrund vorhandener Steuerpräferenzen ggf. Sonderabschreibungen oder sonstige steuerliche Vergünstigungen zu berücksichtigen, die bei der Handelsbilanz außer Acht bleiben.
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