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Steuerbilanz der AGGrundlage für die Berechnung der Körperschaft- bzw. Ertragsteuern. In den meisten Fällen wird die Steuerbilanz von der Handelsbilanz abweichen, da die steuerlichen Bilanzierungsvorschriften ihrer Zweckbestimmung wegen andere Regelungen als die handelsrechtlichen beinhalten. Zur Berechnung der Vermögensteuer wird eine gesonderte Vermögensteuerbilanz aufgestellt.
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Weitere Begriffe : Existenz-, existenzielles Risiko | Plankostenkurve | Kommissionsgeschäft | ||||||||||||||||||||||||||||
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