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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Zusatzsteuer zur Einkommen- und Körperschaftssteuer. Zusatzsteuern werden meist für eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Zweck erhoben. Als Begründung dafür dienen außergewöhnliche Aufgaben und Ausgaben des Staates. Der Solidaritätszuschlag soll die Kosten für die Wiedervereinigung senken.

Die Möglichkeit zur Erhebung einer Ergänzungsabgabe wurde 1955 in den Katalog der Bundessteuern aufgenommen. Seit Beginn des Jahres 1995 wird in Deutschland ein Solidaritätszuschlag erhoben, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Nur Bezieher sehr niedriger Einkommen sind davon nicht betroffen. Da auch Zinsen und Dividenden zum Einkommen zählen, wird dieser Zuschlag auch auf die Zinsabschlagsteuer berechnet. Die Höhe des absolut zu zahlenden Betrags hängt von der jeweiligen individuellen Steuerschuld ab.

Die Ergänzungsabgabe kann auch als rein konjunkturpolitische Maßnahme erhoben werden, um eine zu starke Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und dadurch ausgelöste inflationäre Gefahren zu bekämpfen. In diesem Fall wird das Geld vom Staat aber nur zeitweise stillgelegt. Sobald sich die Konjunktur abkühlt, die Preissteigerungsraten zurückgehen und die Gefahr einer Rezession entsteht, wird das zuvor vom Fiskus einbehaltene Geld den Steuerzahlern zurückgezahlt. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass zumindest ein großer Teil dieses Geldes in den Konsum fließt oder für Investitionen verwendet wird. Auf diese Art soll die Rückzahlung des Konjunkturzuschlags auf die Steuerschuld zur Belebung der nachlassenden Wirtschaftstätigkeit beitragen. Die so eingesetzte Ergänzungsabgabe ist dann ein Instrument einer antizyklischen Konjunkturpolitik.

Beim Solidaritätszuschlag für die Wiedervereinigung ist jedoch keine Rückzahlung vorgesehen, da diese zusätzlichen Steuereinnahmen für die wirtschaftliche Umstrukturierung in den neuen Ländern eingesetzt werden sollen beziehungsweise zur Deckung von Haushaltslücken dienen.



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