Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Solidarpakt

Mit dem Begriff Solidarpakt wird ein Zusammenwirken aller ökonomisch und politisch gewichtigen Kräfte der Gesellschaft bei der Lösung schwieriger gesamtwirtschaftlicher und sozialer Probleme umschrieben. Durch gerechte Lastenverteilung soll ein sozial ausgewogenes Programm zur Sanierung der öffentlichen Finanzen und zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität entwickelt werden.

Um die wachsende Staatsverschuldung unter Kontrolle zu bringen, die Inflation zu bremsen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten und sowohl die sozialen Leistungen als auch die Lohnentwicklung mit den gesamtwirtschaftlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen, wurde in der Bundesrepublik seit Anfang der 90er Jahre immer wieder ein "Solidarpakt" gefordert. Er soll die gesellschaftlichen Kräfte in ähnlicher Form zur Zusammenarbeit bei der Lösung schwieriger gesamtwirtschaftlicher Probleme verpflichten, wie früher die "Konzertierte Aktion".

1993 wurde der Solidarpakt I zwischen Bund und Ländern vereinbart. Er ist die politische Grundlage für den Aufbau Ost-Deutschlands. Der Solidarpakt I lief Ende 2004 aus. Durch ihn erhielten die neuen Länder und Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs insgesamt 94,5 Milliarden Euro. Mit diesen Mitteln konnten viele Immobilien saniert, ökologische Altlasten beseitigt und industrielle Kerne erhalten und unterstützt werden.

Zum 1. Januar 2005 tritt der Solidarpakt II in Kraft. Er wurde 2001 geschlossen und läuft bis zum Jahr 2019. Darin verpflichtet sich der Bund erneut, für den Aufbau Ost Geld bereit zu stellen. Insgesamt geht es um 156,5 Milliarden Euro. 105,3 Milliarden Euro sind für den "Abbau teilungsbedingter Lasten" gedacht. Die Mittel werden wie folgt verteilt: 26,1 Prozent gehen an Sachsen, 19 an Berlin, 15,7 an Sachsen-Anhalt, je 14,3 Prozent an Thüringen und Brandenburg und 15,7 Prozent an Mecklenburg-Vorpommern. Die übrigen 51,2 Milliarden Euro sollen nach und nach helfen, die Wirtschaft zu fördern.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Solidaritätszuschlag
 
Solidarprinzip
 
Weitere Begriffe : Sicherungsinstrumente, kollektive | funnel technique | Kundenfreundlichkeit
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.