Solidarprinzip
In der Gesundheitswirtschaft:
Prinzip, das auf gegenseitige Hilfestellung in der Gesellschaft abzielt und die Inanspruchnahme des Einzelnen für bestimmte Gemeinschaftsaufgaben und im Gegenzug das Eintreten der Gemeinschaft für den Einzelnen in bestimmten Situationen bzw. Notlagen bezeichnet. In der gesetzlichen Krankenversicherung treten Gesunde für Kranke, Alleinstehende für Familien und Kinder, Leistungsfähige für weniger Leistungsfähige, Junge für Alte usw. ein. Siehe auch Solidarität.
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