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Altlastensind die durch Schadstoffe bzw. Schadstoffrückstände aus alten Produktionsprozessen und durch Ablagerungen von Abfall bedingten Verunreinigungen von oberflächennahem Untergrund (Boden, Bodenwasser). Altlasten stellen ein Gefährdungspotential für Lebewesen und Umwelt dar und erfordern umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Altlastenbereiche liegen auf ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen (Flächenrecycling) sowie auf Altdeponien. Altlasten sind Giftstoffe im Boden. Der Eigentümer und der Verursacher eines verseuchten Grundstückes sind zur Sanierung verpflichtet. Wer auf einem Grundstück baut, in dem Altlasten sind, setzt sich einer Gesundheitsgefährdung aus. Darum sollte schon bei dem kleinsten Verdacht auf Altlasten eine Bodenuntersuchung gemacht werden. Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 1. März 1999 unterscheidet zwei Arten von Altlasten:
Der Verursacher der Altlasten und dessen Rechtsnachfolger, aber auch der Eigentümer oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über das Grundstück hat (zum Beispiel ein Pächter), sind verpflichtet, Altlasten zu sanieren. Um Käufer eines Grundstückes, das mit Altlasten verseucht ist, zu schützen, gibt es ebenfalls eine bundeseinheitliche Bestimmung. Sie besagt, dass der frühere Eigentümer das Grundstück sanieren muss, wenn er die Altlasten kannte oder hätte kennen müssen. Wer ein Grundstück kauft, das mit Altlasten verschmutzt ist, darf es erst dann nutzen, wenn er durch ein Bodengutachten nachweisen kann, dass von den Ablagerungen keine Gefahr mehr ausgeht. Dazu muss das Grundstück in der Regel saniert werden. So genannte Altlastenverdachtsflächen werden in jedem Bundesland in einem Altlastenkataster geführt. Oft gehört das zum Landesamt für Umweltschutz. Die Kataster werden ständig aktualisiert und dienen Eigentümern und interessierten Käufern als Informationsgrundlage.
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