Repogeschäft, europäische Harmonisierung
Verbände und Marktteilnehmer haben mehrere Initiativen zur Förderung der Integration der Repomärkte auf den Weg gebracht, so zunächst zur Harmonisierung der Marktusancen und Risikomanagementverfahren (Konventionen, Bewertung zu Marktpreisen usw.), darüber hinaus zur standardisierten und harmonisierten rechtlichen Dokumentation. Üblicherw. wurden die inländischen Transaktionen auf Basis verschiedener nationaler Rahmenverträge abgewickelt, während der dem englischen Recht unterliegende PSA/ISMA-Vertrag nahezu ausseht, bei Grenzen überschreitenden Transaktionen zum Einsatz kam, wobei heute die Marktgegebenheiten auch in anderen Ländern berücksichtigt werden. Parallel dazu soll das European Master Agreement (EMA) zu geringerer Verwendung der verschiedenen nationalen Verträge beitragen, da EMA als ein in mehreren Rechtssystemen gültiger, mehrsprachiger und für unterschiedliche Geschäfte geeigneter Vertrag ausgelegt ist. Da es den Vertragsparteien frei steht, sich auf das anwendbare Recht und die Gerichtsbarkeit zu einigen, eignet sich EMA sowohl für Parteien, die derselben Rechtsordnung unterliegen, als auch für solche, die unterschiedlichen Rechtssystemen angehören. EMA entwickelt sich schrittw. zu einem Standardvertrag für den heimischen Repomarkt des Euro-Währungsgebiets. Die EZB verwendet EMA für die Verwaltung ihrer Devisenreserven und Eigenmittel. Neben anderen Initiativen hat ERC gemeinsam mit EBF an der Einführung einer auf dem EUREPO-Index basierenden Referenzzinskurve für den Reposatz mitgewirkt, die zur Steigerung der Markttransparenz beitragen und die Konvergenz der nationalen Repomärkte angesichts der Breite des GC-Korbs fördern soll.
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