Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Rente
Rente ist eine Form von Einkommen. Eine Rente wird regelmäßig gezahlt, ohne dass dafür unmittelbar eine Leistung erbracht worden ist. Renten werden gezahlt von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den privaten Rentenversicherern sowie den Trägern der Betriebsrente, aber auch vom Staat oder Unternehmen, die mit festverzinslichen Wertpapieren Geld leihen und dafür Zinsen zahlen. Diese werden auch als Renten bezeichnet. Eine Rente ist ein regelmäßiges Einkommen. Anders als dem Gehalt oder Lohn steht der Rente keine unmittelbare Leistung gegenüber. Dabei kann eine Rente aus verschiedenen Quellen stammen. Heutzutage versteht man unter dem Begriff Rente vor allem die monatliche Zahlung des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers an den früheren Arbeitnehmer im Ruhestand. Dasselbe gilt aber auch für die Rentenzahlungen von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvereinen an Versicherte im Ruhestand auf Basis eines privatrechtlichen Rentenversicherungsvertrages oder auch für Rentenleistungen der Träger der betrieblichen Altersversorgung, die man als Betriebsrente bezeichnet. Rente gilt mithin als Ruhestandsgehalt. Insofern meint man die so genannte Leibrente. Das ist eine lebenslange Rentenzahlung. Früher bezeichnete Rente das Einkommen aus Vermögen Damit waren der Ertrag aus Vermögen gemeint, also etwa der Zinsertrag aus Geldanlagen in Wertpapieren oder der Gewinn aus Unternehmensbeteiligungen. Rentenansprüche müssen erworben werden Auch wenn einer Rente keine zeitnahe Leistung gegenüber steht, so müssen im Vorhinein Leistungen erbracht werden, um Ansprüche auf spätere Rentenzahlungen zu erwerben. Das können im Fall der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein oder die Beiträge des Versicherten zu einer privaten Rentenversicherung. Nach der althergebrachten Begriffsbestimmung begründet auch Geld, das in Wertpapieren, Unternehmen oder auch Immobilien angelegt wird, den späteren Anspruch auf Rentenzahlungen. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es auch möglich, Rentenansprüche auf Grund von politischen Entscheidungen zu erhalten. Wenn etwa Kindererziehungszeiten angerechnet werden, stehen denen keine Einzahlungen gegenüber. Außerdem leisten die gesetzlichen Rentenversicherungsträger nicht nur Altersvorsorge in Form der Altersrente, sondern sie sichern auch teilweise das Risiko der Invalidität ab und für die Hinterbliebenen das Risiko, dass der Ernährer der Familie stirbt. In diesen Fällen wird eine Erwerbsminderungsrente oder eine Witwen- und Waisenrente gezahlt, der wiederum nur zum Teil Einzahlungen gegenüber stehen. Diese Risiken lassen sich auch privatwirtschaftlich absichern, aber nicht in Form von privaten Rentenversicherungen, sondern mit Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen. Rentenbegriff im Bereich der Geldanlage An der Börse wird der Begriff Rente ebenfalls verwendet. Hier spricht man von Rentenwerten, wenn man festverzinsliche Wertpapiere meint. Diese bringen im Gegensatz zu den Aktien regelmäßige Erträge eben Renten. Diese Rentenpapiere werden getrennt von den Aktien gehandelt. Man spricht vom Rentenmarkt, der beispielsweise an der Deutschen Börse in Frankfurt am Main seinen eigenen Index (REX), hat. Fonds, die Geld in Rentenpapiere anlegen, heißen Rentenfonds im Gegensatz zu Investmentfonds, die in Aktien anlegen. Rentenpapiere werden zwar auch gehandelt, sodass sie im Kurs fallen oder steigen können. Die Kurse von festverzinslichen Wertpapieren bewegen sich aber längst nicht so dynamisch wie die von Aktien. Auch Aktien können eine Rente bringen in Form einer Dividende. Auch die Dividende ist eine regelmäßige Zahlung. Sie spielt aber auf dem Aktienmarkt im Vergleich zu Kursgewinnen und -Verlusten eine kleinere Rolle. Leibrente Eine seltenere Form von Rente ist die Leibrente, die an Stelle eines Kaufpreises für eine Immobilie gezahlt wird. Der Verkäufer behält meist das Wohnrecht und erhält eine monatliche Rente vom Käufer. Der wird erst mit dem Tod des Verkäufers endgültig Eigentümer der Immobilie.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Zahnarzt/Zahnärztin | Gründungsgeschäft | Komplex, militärisch-industrieller | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |