Patentschutz
In der Gesundheitswirtschaft:
Ein Patent ist ein von einer staatlichen oder einer supranationalen Einrichtung erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung (Invention). Ein Patent berechtigt den Patentanmelder zu einer zeitlich begrenzten (in den meisten Industrieländern 20 Jahre) Alleinnutzung einer Invention. Der Patentinhaber ist also berechtigt, als einziger sein innovatives Produkt zu vertreiben bzw. sein neuartiges (Produktions-) Verfahren anzuwenden.
Ein Patent beinhaltet aber keine staatliche bzw. behördliche Überwachung des Patenschutzes. Der Patentinhaber selbst muss sich um die Einhaltung des auf seine Erfindung erteilten Patentschutzes kümmern. Bei einem Verdacht auf Verletzung des Patentschutzes kann der Patentinhaber dies bei der jeweiligen zuständigen Behörde anzeigen. In Deutschland ist dies im Patentgesetz (PatG) festgehalten.
Patentierbar sind Produkte bzw. Prozesse, welche absolut neuartig, aber vor allem kommerziell nutzbar sind. Daraus folgt, dass eine vom Erfinder getätigte Invention erst dann zur Innovation und damit patentierfähig wird, wenn sie gewerblich vertrieben werden kann und einen ökonomischen Nutzen bringt. Die Entdeckung des Penicillins 1928 reichte also noch nicht für eine Patentanmeldung aus. Erst die Feststellung, dass dieser Stoff als Antibiotikum einsetzbar war, machte es zu einer patentierfähigen Erfindung, da es dadurch gewerblich nutzbar wurde. Für Lebewesen kann, zumindest in Deutschland, grundsätzlich kein Patent angemeldet werden.
Die Motivation eines Staates, Patentschutz zu erteilen, beruht auf zwei Anliegen: Zum einen soll der Erfinder bzw. ein Unternehmen einen (ökonomischen) Anreiz haben, Forschung und Entwicklung zu betreiben. Dieser Anreiz wird durch einen Patentschutz gewahrt, denn der Patentanmelder hat für die Dauer des Patentschutzes quasi ein Monopol auf die Vermarktung seiner Erfindung und kann somit die getätigten Forschungs- und Entwicklungsausgaben wieder amortisieren und im Idealfall darüber hinaus Gewinne erwirtschaften. Neben dem Anreiz für Unternehmen ist es zum anderen für eine Volkswirtschaft wichtig, dass möglichst viele von diesem neuen Wissen profitieren können, um eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt zu erlangen bzw. zu behalten.
Darüber hinaus sollen Patentanmeldungen auch unnötige Doppel- oder Mehrfachforschungen verhindern. Darum bedeutet ein Patent nicht nur eine alleinige Vermarktung einer Erfindung, sondern auch die völlige Offenlegung dieses Wissens: Ein Patentdokument enthält alle Informationen, die für die Nachahmung dieser Erfindung nötig sind. Dies hat den Sinn, dass unmittelbar nach Ablauf des Patentschutzes auch Andere ebenfalls von dieser Erfindung profitieren können. Aufgrund dieser Offenlegung der Erfindung ist im Gegensatz zu Produktinnovationen (z. B. ein innovatives Medikament) bei Prozessinnovationen die Geheimhaltung eine sinnvollere Alternative zum Patent.
In der pharmazeutischen Industrie spielen Patente eine äußerst wichtige Rolle, da Arzneimittel im klassischen Sinn Produktinnovationen sind, welche leicht nachgemacht werden können und somit durch ein Patent zu schützen sind.
Patentanmeldung bzw. Patentgesetze, wie man sie heute definiert, bestehen seit dem 15. Jahrhundert und finden heutzutage zumindest in allen Industriestaaten Anwendung. Allerdings sind die Hürden bzw. die Anforderungen für eine Patentanmeldung in einzelnen Staaten höchst unterschiedlich streng und anspruchsvoll. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Anzahl der angemeldeten Patente pro Jahr in einer Volkswirtschaft längst noch kein Indikator für die Innovationsfähigkeit bzw. Wettbewerbsfähigkeit einer Nation darstellen.
Deutschland zählt – nicht nur bei der Arzneimittel-Forschung – trotz leichtem Rückgang der Patentanmeldungen zu den innovativsten Volkswirtschaften der Welt (vgl. Abb. 1):
Abb. 1: Patentanmeldungen von Biotech-Arzneimitteln
Quelle: medialine.de: Der Markt der Gesundheit
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