Organkredite, Kreditbegriff
Kredite i. S. d. Organkreditbestimmungen sind: 1. Gelddarlehen aller Art, entgeltlich erworbene Geldforderungen, Akzeptkredite, Forderungen aus Namensschuldverschreibungen mit Ausnähme der auf den Namen lautenden Pfandbriefe; 2. Diskontierung von Wechseln und Schecks; 3. Geldforderungen aus sonstigen Handelsgeschäften eines Kreditinstituts, ausgenommen Forderungen aus Warengeschäften der Kreditgenossenschaften, sofern diese nicht über die handelsübliche Frist hinaus gestundet werden; 4. Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen eines Instituts sowie die Haftung eines Instituts aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten; 5. Verpflichtung, für die Erfüllung entgeltlich übertragener Geldforderungen einzustehen oder sie auf Verlangen des Erwerbers zurückzuerwerben; 6. Besitz eines Instituts an Aktien oder Geschäftsanteilen eines anderen Unternehmens, der mind. 1/4 des Kapitals (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile) des Beteiligungsunternehmens erreicht, ohne dass es auf die Dauer des Besitzes ankommt; 7. Gegenstände, über die ein Institut als Leasinggeber Leasingverträge abgeschlossen hat, abzgl. bis zum Buchwert des ihm zugehörigen Leasinggegenstands solcher Posten, die wegen Erfüllung oder Veräusserung von Forderungen aus diesen Leasingverträgen gebildet werden. Zu Gunsten des Instituts bestehende Sicherheiten sowie Guthaben des Kreditnehmers bei dem Institut bleiben ausser Betracht.
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