Mindesteigenkapitalanforderungshöhe, operationelle Risiken
Analog zu Kreditrisiken lassen sich auch bei operationellen Risiken 3 Verfahren zur Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung unterscheiden: Basisindikator- (BIA), Standardansatz (STA) und am-bitionierte Messansätze (AMA). In dieser Reihenfolge lässt sich - ähnlich wie im Bereich des Kreditrisikos - den Verfahren ein Kontinuum steigender Verfeinerung, Managementanforderungen, Risikosensitivität und damit tendenziell sinkender Eigenkapitalbelastung zuordnen. Der Baseler Ausschuss lässt bankinterne Messverfahren (AMA) unter bestimmten Voraussetzungen für die Berechnung des regulatorischen Mindestkapitals zu, obgleich es für die Erfassung der operationeilen Risiken derzeit noch keinen Industriestandard gibt. Die Kreditinstitute arbeiten an der Entwicklung/Verfeinerung dieser Methoden. Die Banken präferieren dabei - im Rahmen der aufsichtlichen Zulassungsanforderungen - unterschiedliche Ansätze und Bemessungsmethoden. Diese Vielfalt stellt bei den Zulassungsprüfungen für AMA hohe Anforderungen an die Bankenaufsicht. Der hohe Aufwand für die Anwendung eines AMA und insb. die erforderliche Datenquantität für die Berechnung führen dazu, dass die Aufsicht bereit ist, auch Grenzen überschreitend neue Wege zu gehen. So soll eine AMA-Bank - mit Zustimmung ihrer zuständigen Heimat- und Gastlandaufsicht - die Möglichkeit erhalten, auf Einzelberechnung des regulatorischen Eigenkapitals für das operationeile Risiko für ausländische, nicht signifikante Tochterunternehmen zu verzichten und stattdessen das mittels AMA berechnete Eigenkapital für den Konzern in Absprache mit der Aufsicht zu alloziieren. Die Aufsicht erwartet Fortschritte bei der Entwicklung risikosensitiverer Allokationsmechanismen gegenüber den derzeit am Markt zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung des operationellen Risikos vorhandenen Verfahren.
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