Markenbehandlung
In der Gesundheitswirtschaft:
Neuer Begriff, bei dem nicht ein Unternehmen, sondern eine Behandlung für eine bestimmte medizinische Indikation als fest umrissenes und beschreibbares bzw. beschriebenes Produkt als Marke angesehen bzw. am Markt platziert werden soll.
Lohmann, der als Vorstandssprecher des LBK Hamburg gemeinsam mit anderen großen Krankenhäusern bundesweit einen Markenartikel-Ring ins Leben gerufen hat, beschreibt die Entstehung und Bedeutung der Markenbehandlung wie folgt: „Die Beschreibung von Produkten ist in der Gesundheitsversorgung nicht gebräuchlich. Formulierungen über die stationären Leistungen finden sich bislang zwar in Gesetzestexten. Diese stellen aber nur allgemein gehaltene Umschreibungen der Auftragsstellung von Krankenhäusern dar. Weder wird spezifisch auf Leistungsinhalte noch auf Formen der Leistungsdurchführung hingewiesen. Als Konsequenz resultiert hieraus das Erfordernis, die Leistungsbestandteile und die Leistungserbringung zu beschreiben. (. . .) Die Entwicklung und das Angebot von Produkten in der Gesundheitsversorgung ist ein innovatives Vorhaben. Das Instrument über den bisherigen Detaillierungsgrad hinausgehender Beschreibungen und daran geknüpfter einzuhaltender Merkmale beachtet aber in herausragender Weise, dass es sich bei medizinischen Leistungen überwiegend um Vertrauensgüter handelt, die selbst nach der Inanspruchnahme kaum zu beurteilen sind. Erstmals werden nun Beurteilungsmaßstäbe geliefert, die geeignet sind, das notwendige Vertrauen der Kunden in die Leistungserbringung stationärer Gesundheitsdienstleister herzustellen und zu stärken.“1
Als besonders geeignet für Vereinbarungen über die Erbringung von Markenbehandlung werden von Lohmann Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) angesehen, weil hier zwischen der Krankenkasse und den beteiligten Leistungserbringern alle Aspekte, die zu einer Markenbehandlung gehören, eindeutig vertraglich beschrieben werden können; außerdem können Gewährleistungsklauseln und Vergütung an die Einhaltung solcher Vereinbarungen geknüpft werden. Der Vorteil der Leistungserbringer läge dann in höheren Leistungsvolumina, der Vorteil der Krankenkasse und der Versicherten bzw. Patienten in einer gleich bleibend hohen Qualität.
Die Idee des Markenartikel-Rings wiederum besteht darin, solche Markenbehandlungen von den beteiligten Krankenhäusern, die aufgrund ihrer räumlichen Entfernung zueinander nicht in direkter Konkurrenz stehen, gemeinsam entwickeln zu lassen und dann gemeinsam mit Krankenkassen Verträge über solche Markenbehandlungen abzuschließen. Damit hätten die Kassen gleich bleibend innovative und qualitativ hochwertige Behandlung an vielen Orten Deutschlands gewährleistet, und der Markenartikel-Ring könnte für alle beteiligten Häuser gemeinsam systematisches Marketing für gemeinsame Produkte (Markenbehandlungen) betreiben.
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