Macht
Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen (Max WEBER). Zur näheren Bestimmung des Machtbegriffs (und seiner Attribute: Führung, Autorität, Gehorsam) kann man entweder auf den Ursprung der Macht oder die Konsequenzen bzw. Ziele ihrer Ausübung zurückgreifen. Ökonomische Macht ist dann entweder Macht, die aus ökonomischen Beziehungen hervorgeht, oder Macht, die auf ökonomische Beziehungen gerichtet ist. Damit gewinnt das Problem der ökonomischen Macht drei Aspekte: a) Unterschiedliche anfängliche Marktpositionen (seien es Marktlagen oder Besitzbzw. Eigentumsverhältnisse) können dazu führen, dass besondere Gewinne oder Einkommen durch den Marktmechanismus erzielt werden (z.B. Monopolprofite). b) Macht kann als ein direktes Ziel ökonomischer Aktivitäten verstanden werden, wobei die zu gewinnende Marktmacht nicht nur Grundlage ökonomischer, sondern auch sozialer und politischer Macht ist. c) Macht kann dazu verwendet werden, die Marktsituationen und/oder den Marktmechanismus selbst zu verändern. Die »traditionelle« Wirtschaftstheorie beschäftigt sich im Rahmen der Preistheorie nur mit dem ersten Aspekt der Macht (Ausnahmen insbes. Karl MARX, Michael TUGAN-BARANOWSKY, Franz OPPENHEIMER, Thorstein VEBLEN). Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich seit den Klassikern das Modell der vollständigen Konkurrenz als Grundmodell der Wirtschaftstheorie durchgesetzt hat und hier die Macht des einzelnen vernachlässigbar klein ist. Von John K. GALBRAITH ist der dritte Aspekt neu belebt worden. Seine Theorie der gegengewichtigen Marktkraft (–> countervailing power) läßt sich durch zwei Thesen charakterisieren: Jedes wirtschaftliche Machtzentrum initiiert eine Tendenz zur Entwicklung einer gegengewichtigen Kraft; der Tendenz nach fördert diese das öffentliche Wohl. Wie zahlreiche Gegenbeispiele zeigen, ist einerseits diese Tendenz (wenn überhaupt) schwach ausgebildet, andererseits wird Macht eher im gegenseitigen Einvernehmen ausgeübt. Dadurch gerät Macht häufig in Widerspruch zum öffentlichen Wohl. Macht bzw. Herrschaft (als institutionalisierte Machtausübung) ist Grundvoraussetzung zur Gestaltung der –> Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsstruktur sowie zur Durchsetzung wirtschaftspolitischer Maßnahmen durch die –> Träger der Wirtschaftspolitik. Macht verkörpert sich jedoch nicht ausschließlich in der formellen Entscheidungsgewalt (Kompetenzverteilung) der staatlichen und nichtstaatlichen Träger der Wirtschaftspolitik, sondern wird darüber hinaus vom Wandel der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Funktionen der Träger, von Interessengruppen und der öffentlichen Meinung bestimmt (–> Inspiratoren der Wirtschaftspolitik). Insbes. der Staat ist bei Dezentralisation der politischen Macht im modernen Industriestaat häufig nur Mit- oder Gegenspieler zahlreicher Großorganisationen, die um Einfluss auf die Gesetzgebung und die aktuellen Entscheidungen ringen. Bei föderalistischem Staatsaufbau stellt sich zusätzlich das Problem der Verteilung und Koordination der staatlichen Macht zwischen den Gebietskörperschaften und ihren Institutionen. Literatur: Schneider, H.K., Watrin, Chr. (1973). Rothschild, K.W. (1971)
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|