Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Macht, autoritativeIn der Wirtschaftssoziologie: eine Form der Macht, die ohne handfeste Machtmittel (Gewalt, Drohung, Versprechen, Strafe, Belohnung usw.) auskommt, weil die ihr Unterworfenen von demjenigen, der die Macht ausübt, anerkannt werden wollen. „Es ist das Anerkennungsstreben, das die spezifischen Autoritätswirkungen überhaupt erst hervorbringt und das uns an Autoritäten fesselt“ (H. Popitz 1981).
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Garnisonsstaat | Versicherungsfall | zinsähnliche Erträge | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |