Lombardkredit, -geschäft
Geldleihgeschäft. Auch: Lombard, Beleihung. Dient der Deckung kurzfristigen Kapitalbedarfs. Die Kreditgewährung erfolgt gegen Verpfändung wertbeständiger, leicht liquidisierbarer Vermögensgegenstände, wobei die Pfandobjekte nur zu einem bestimmten Prozentsatz ihres Zeitwertes beliehen werden. Lombardkredit ist des Weiteren dadurch charakterisiert, dass er als festterminierter Einzelkredit in einer Summe zur Verfügung gestellt und zurückgezahlt wird, also nicht, wie z.B. der Kontokorrentkredit durch laufende Prolongation de facto langfristigen Charakter annimmt. Sein wirtschaftlicher Verwendungszweck liegt demgem. in der Überbrückungsfinanzierung kurzfristiger Liquiditätsanspannungen. I.A. werden nur marktgängige, leicht realisierbare, einfach zu bewertende und wertbeständige Vermögensteile lombardiert, wobei die Banken vorsichtig disponieren und von Beleihungshöchstgrenzen ausgehen. Am bedeutendsten: Effektenlombard, bei dem (börsengängige) Wertpapiere beliehen werden. Gebräuchliche Obergrenzen, die allerdings bei den verschiedenen Banken voneinander abweichend fixiert werden, sind: Aktien bis max. 70% des Börsenkurses, festverzinsliche Wertpapiere bis max. 80% des Börsenkurses, Investmentzertifikate bis max. 70% des Rückkaufwerts. Für Warenlombard, der meist nur für an Warenbörsen notierte Welthandelswaren (Kaffee, Zucker, Baumwolle, Getreide, Metalle, bestimmte Rohstoffe usw.) gewährt wird, gelten i. A. niedrigere Beleihungsgrenzen (max. bis 65 %), wobei der Beleihungswert oft von einem Sachverständigen ermittelt wird. Seltener werden Edelmetalllombard- und Forderungslombardkredite vergeben. Der Lombardkredit dient zumeist - ausser bei Effektenkrediten - als Betriebsmittelkredit; er ist besonders als Saisonkredit oder temporärer Überziehungskredit bei kurzfristigen Liquiditätsanspannungen geeignet, da sich seine Inanspruchnahme von Seiten des Kreditnehmers zeit- und betragsmässig abstimmen lässt. In der heutigen Praxis kommt der (reine) Lombardkredit nur noch selten vor; gebräuchlicher ist der gegen Verpfändung der genannten Objekte gewährte kontokorrentmässige Kredit (unechter Lombardkredit). Gemessen am Volumen seiner Inanspruchnahme, nimmt der Lombardkredit in den Kreditbeziehungen zwischen Banken und Unternehmen nur eine untergeordnete Rolle ein. Aus Sicht des Kreditnehmers ist das darauf zurückzuführen, dass das Unternehmen während der Laufzeit des Kredits auf die Nutzung der verpfändeten Güter verzichten (können) muss. Demgegenüber können die zur Lombardierung geeigneten Gegenstände gleichermassen zur Besicherung von Kontokorrentkrediten mittels Sicherungsübereignung herangezogen werden (unechter Lombardkredit), ohne dass Nutzung der Vermögensgegenstände durch den Kreditnehmer eingeschränkt ist. Ferner ist Kontokorrentkredit wesentlich flexibler i.Hinbl.a. seine zeitliche und volumensmässige Inanspruchnahme.
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