Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Warenbörsen

(Produktenbörsen) sind Börsen, an denen Rohstoffe der verschiedensten Art, Nahrungs- und Genußmittel sowie landwirtschaftliche Produkte gehandelt werden. Zu den Rohstoffen gehören z.B. Roheisen, Stahlschrott, Kupfer, Blei, Zink, Zinn, Nickel, Quecksilber, Silber und Gold, weiterhin Kautschuk, Erdnußöl, Kokosöl und dergleichen. Zu den Nahrungs- und Genußmitteln sowie landwirtschaftlichen Produkten gehören z.B. Orangensaftkonzentrat, Käse, Rohkaffee, Rohkakao, Tee, Zucker, Schweine, weiterhin Wolle, Seide, Jute, Sisal, Kalbfelle, Rindshäute, Talg, Sojabohnen, Erdnüsse u.a. Haupthandelsplätze sind Chicago (Getreide, landwirtsch. Produkte), New York (COMEX), Winnipeg (Weizen), London (Metalle), Colombo und Kalkutta (Tee), Singapur (Kautschuk), Pittsburgh (Stahl), Johannesburg (Gold). Die Abschlüsse erfolgen entweder im Lokogeschäft (sofort nach Abschluß zu erfüllen) oder im ^Termingeschäft (Warenterminhandel). Käufe und Verkäufe laufen nach genau festgelegten Warenstandards oder an der Börse prüfbaren Mustern ab. Gehandelt wird in sogenannten Kontrakten, dies sind Mindestmengen, die Für jede Ware festgelegt sind (z.B. ein Kontrakt Kakao = 30.000 lbs Kakaobohnen).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Warenbörse
 
Warenbeleihung
 
Weitere Begriffe : freie Sparkassen | Carve out / Carve Outs | Kreditrisikocontrolling
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.