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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Liquiditätsgrundsatz-Zahlungsverpflichtungen

Als Zahlungsverpflichtungen sind im 1. Laufzeitband zu berücksichtigen: 1. 40% der täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; 2. 10% der täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden; 3. 10% der Spareinlagen; 4. 5% der Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln; 5. 5% der Eventualverbindlichkeiten aus übernommenen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen; 6. 5% des Haftungsbetrags aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten; 7. 20% der Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen; 8. 20% der noch nicht in Anspruch genommenen, unwiderruflich zugesagten Kredite, sofern diese nicht unten zu erfassen sind. Entspr. ihren Restlaufzeiten sind in den Laufzeitbändern 1-4 zu erfassen: 1. Verbindlichkeiten gegenüber dem ESZB und sonstigen Zentralbanken; 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sofern diese keine Zahlungsverpflichtungen nach 3. darstellen; 3.20% der Verbindlichkeiten von Zentralbanken gegenüber ihren Girozentralen und Zentralkassen sowie von Girozentralen und Zentralbanken gegenüber angeschlossenen Sparkassen und Kreditgenossenschaften; 4. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden; 5. Sachverbindlichkeiten des entleihenden Instituts zur Rückgabe entliehener Wertpapiere; 6. Sachverbindlichkeiten des Pensionsnehmers aus der Rückgabepflicht von Wertpapieren im Rahmen von Pensionsgeschäften; 7. Geldverbindlichkeiten des Pensionsgebers aus unechten Pensionsgeschäften in Höhe des Rückzahlungsbetrags, sofern der aktuelle Marktwert der übertragenen Wertpapiere unter dem vereinbarten Rückzahlungspreis liegt; 8. verbriefte Verbindlichkeiten; 9. nachrangige Verbindlichkeiten; 10. Genussrechtskapital; 11. sonstige Verbindlichkeiten, soweit die jeweiligen Restlaufzeiten zum Meldestichtag 1 Jahr nicht übersteigen. Die während der auf den Meldestichtag folgenden 12 Monate erwarteten Inanspruchnahmen unwiderruflich zugesagter Investitions- und Hypothekarkredite, die nach Baufortschritt ausgezahlt werden, sind zu erfassen in Höhe von 1. 12% im Laufzeitband 1, 2. 16% im Laufzeitband 2, 3. 24% im Laufzeitband 3, 4. 48% im Laufzeitband 4. Bemessungsgrundlage sind bei Zahlungsverpflichtungen - je nach Art - die jeweiligen Marktkurse der zu Grunde liegenden Wertpapiere bzw. die jeweiligen Rücknahmepreise bzw. die jeweiligen Rückzahlungsbeträge, bei Wertpapierposten und wertpapierbezogenen Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen von Pensions- und Leihgeschäften die jeweiligen Marktkurse der Wertpapiere, bei den übrigen Zahlungsverpflichtungen die jeweiligen Buchwerte. Als Marktkurse sind die zum Geschäftsschluss des jeweiligen Meldestichtags amtlich festgestellten Kurse oder ermittelten Marktpreise heranzuziehen. Abweichend dürfen Schuldverschreibungen u. a. festverzinsliche Wertpapiere im Bestand in Höhe von 90% des Buchwerts sowie börsennotierte Aktien u.a. nicht festverzinsliche Wertpapiere im Bestand in Höhe von 80% des Buchwerts angesetzt werden, sofern das Institut keine Marktbewertung durchführt. Von den Buchwerten der Aktivposten sind Wertberichtigungen für das Länderrisiko, Pauschalwertberichtigungen und Einzelwertberichtigungen abzusetzen, sofern diese die Anrechnung der Aktivposten nicht ausschliessen. Auf ausländische Währungen lautende Aktiv- und Passivposten sind zu dem von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank Veröffentlichten Referenzkurs (ESZB-Referenzkurs) in Euro umzurechnen. Bei Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An-und Verkaufskursen des Stichtags zu Grunde zu legen.



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