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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung (KV/KZV)

In der Gesundheitswirtschaft: Regional Association of Statutory Health Insurance Physicians/Regional Association of Sick Fund Dentists Die KVen und KZVen nehmen eine Schlüsselstellung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein: Die KVen und KZVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, ihre stimmberechtigten Mitglieder sind alle im räumlichen Geltungsbezirk praktizierenden, zugelassenen Vertrags(zahn)ärzte. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die KVen und KZVen professionalisiert und ihr bisher ehrenamtlicher Vorstand durch einen hauptamtlichen Vorstand ersetzt sowie die Vertreterversammlung verkleinert. Zudem müssen KVen und KZVen in einem Bundesland zusammengelegt werden, sofern sie weniger als 10.000 bzw. 5.000 Mitglieder haben. Die KVen und KZVen sind u.a. zuständig für die Wahrnehmung der Rechte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen,die Einhaltung des Sicherstellungsauftrags einschließlich des Notdienstes und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Versorgung ggf. mit Disziplinarverfahren,den Abschluss der Gesamtverträge bzw. Verträge zu Modellvorhaben und Strukturverträge auf Landesebene und Verteilung der Gesamtvergütung, die Prüfung der vertragsärztlichen Abrechnungen. Die KVen und KZVen bilden jeweils eine Kassen(zahn)ärzt-liche Bundesvereinigung. Sie stehen unter der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eröffnet den KVen und KZVen die Möglichkeit, Dienstleistungsgesellschaften für die Beratung und Unterstützung der Vertrags(zahn)ärzte zu gründen. Für die Dienstleistungsgesellschaften ist eine Nutzerfinanzierung obligatorisch. §§ 73, 75, 77, 77a, 78 SGB V



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