Notdienst
In der Gesundheitswirtschaft:
standby duty
Der ärztliche Notdienst wird durch einen Bereitschaftsdienst gewährleistet, um die ambulante Behandlung bei Erkrankungen, deren Behandlung nicht bis zum nächsten WErktag warten kann, auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten sicherzustellen. Seine Funktion ist, Erste Hilfe und erforderliche Sofortmaßnahmen zu leisten. Der ärztliche Not- oder Bereitschaftsdienst ist Teil des Sicherstellungsauftrags, daher ist jeder Vertrags(zahn)-arzt zur Teilnahme verpflichtet.
Die Organisation ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Notdienst ist vom notärztlichen Rettungsdienst zu unterscheiden. Zum Teil wird im Rahmen von Arztnetzwerken über so genannte Leitstellen der Netzwerke ein eigener Bereitschaftsdienst (Präsenzdienst) der Netzwerkärzte, teilweise mit fachärztlichem Präsenzdienst im Hintergrund, angeboten. Ziel solcher Dienste ist es, Patienten durch verbesserte Präsenz an die Netzärzte zu binden und Krankenhausbehandlung zu vermeiden.
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