Strukturverträge
In der Gesundheitswirtschaft:
eröffnen den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Möglichkeit, neue organisatorische Versorgungsformen mit differenzierten Honorierungssystemen zu vereinbaren. Die Versorgungs- und Vergütungsstrukturen sollen die Funktionen des Hausarztes und von Arztnetzwerken (vernetzte Praxen) stärken.
Intention des Gesetzgebers war, neue Kooperationsformen zu fördern, nicht zuletzt um Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Die Versorgungsformen können durch besondere Vergütungsformen wie z.B. Vergütungspauschalen oder Bonus-Malus-Regelungen ergänzt werden, die den teilnehmenden Ärzten die Verantwortung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen übertragen. Der Sicherstellungsauftrag der KVen bleibt hiervon unberührt.
Die Vergütungsanteile sind zwar Bestandteil der Gesamtvergütung, dürfen aber nur zugunsten der teilnehmenden Ärzte verwendet werden. Die Strukturverträge sind Bestandteil der Gesamtverträge, die Teilnahme der Ärzte und Versicherten ist freiwillig.
Im Gegensatz zu Modellvorhaben sind Strukturverträge zeitlich nicht befristet und bedürfen keiner wissenschaftlichen Evaluation. Seit ihrer Einführung mit dem Zweiten GKV-Neuordnungsgesetz sind viele Verträge abgeschlossen worden, insbesondere zur Förderung von Arzt-/Praxisnetzen und des ambulanten Operierens.
§ 73 a SGB V
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