internes Rating(system)
Auch: (bank)eigenes Rating (system). Wird von einer Bank o.a. Institution für ihre eigenen Kreditnehmer erstellt, nicht, wie herkömmlich, durch eine unabhängige Ratingagentur. Der Baseler Akkord sieht zur besseren Erfassung der Bonität von Kreditnehmern die Nutzung externer Ratings - von Ratingagenturen - als Standardansatz sowie die bankinterner Ratings vor. Ab 2007 können Institute und Institutsgruppen ihre Kreditrisiken mittels eigener Ratingsysteme messen und darauf aufbauend sich bei Ermittlung der Eigen-kapitalanforderungen für Kreditrisiken auf eigene interne Schätzungen von Kreditrisikokomponenten stützen und die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen bestimmen (auf Internen Ratings Basierender Ansatz, IRBA). Wichtige Faktoren des Letzteren sind: 1. Definition von Risikoklassen durch die Bank über Risikohöhe als Ausfallwahrscheinlichkeit oder möglicher erwarteter Verlust und Einstufung der Kredite in die jeweilige Risikoklasse. 2. Systematisches Verfahren zur Überführung der Risikoklassen in ein Schema der Bankenaufsicht. 3. Fixierung von Gewichtungsfaktoren der Bankenaufsicht für jede der Risikoklassen, woraus sich die verlangte Eigenkapitalunter-legung ableitet. 4. Mindestkriterien und Grundsätze für die Qualitätssicherung bankinterner Ratings. 5. Banken-aufsichtliche Überprüfung und Überwachung der internen Ratingsysteme.
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