internes Ratingsystem, übergangsweise Freistellung
Ubergangsw. Freistellung ist auf max. 5 Jahre begrenzt. Aufsichtliche Bedingung an den Umsetzungsplan ist, dass in der ersten Hälfte der Umsetzungsperiode insg. mind. jeweils 80% des Volumens an RWA und EAD in den IRBA überführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Institute den IRBA zügig umsetzen. Für die erste Hälfte der Umsetzungsperiode müssen die Institute für das gesamte Portfolio die Eigenkapitalunterlegung nach Kreditrisikostandardansatz parallel ermitteln. Erst nach aufsichtlicher Bestätigung, dass das Institut den aufsichtlichen Referenzpunkt erreicht hat, entfällt die Doppelrechnung.
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