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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gastarbeiter

Ausländische Arbeitnehmer werden in Deutschland häufig als "Gastarbeiter" bezeichnet. Gemeint sind damit Arbeitnehmer aus anderen Staaten, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und arbeiten. Manche sind nur für eine begrenzte Zeit hier; andere leben mit ihren Familien seit Jahren im Lande; die Kinder sind hier geboren und aufgewachsen. Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte liegt bei knapp zwei Millionen; die Zahl der insgesamt in Deutschland lebenden Ausländer bei über fünf Millionen.

Beschäftigte anderer Nationalität sind legal und illegal heute in allen industrialisieren Staaten zu finden und somit keineswegs eine deutsche Besonderheit. Generell versteht man unter ausländischen Arbeitskräften abhängige Erwerbstätige, die nicht die Staatsangehörigkeit oder Nationalität des jeweiligen Landes besitzen, in dem sie ihren Lebensunterhalt verdienen. Sofern sie nicht als Einwanderer betrachtet und nach einer gewissen Zeit eingebürgert werden, besteht bei ihnen oder dem Land in dem sie arbeiten, grundsätzlich nicht die Absicht, sie dauerhaft aufzunehmen. Mit der Arbeitserlaubnis ist deshalb nicht automatisch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verbunden.

Die Anwerbung so genannter Gastarbeiter begann in der Bundesrepublik Deutschland schon zu Beginn der sechziger Jahre. Bis dahin konnte der mit dem Wiederaufbau und dem starken wirtschaftlichen Wachstum verbundene Arbeitskräftebedarf noch aus der zunächst großen Zahl von Arbeitslosen und dem Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den früheren Ostgebieten und der DDR gedeckt werden. Als dieses Arbeitskräftereservoir in den sechziger Jahren nicht mehr ausreichte und mit zunehmendem Wohlstand für weniger angesehene und angenehme Arbeiten immer schwerer Einheimische zu gewinnen waren, wurde mit der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte begonnen. Dabei wirkte neben den interessierten Unternehmen auch die Bundesanstalt für Arbeit mit, die in den wichtigsten Herkunftsländern in den Jahren der Voll- und Überbeschäftigung eigene Anwerbe-Büros errichtete.

1960 wurden erst 329.000 Ausländer in der Bundesrepublik sozialversicherungspflichtig beschäftigt; 1973 waren es knapp 2,6 Millionen. Mit einem Anteil von 11,6 Prozent an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer war dies zugleich der Höhepunkt der Ausländerbeschäftigung. In den folgenden Jahren wurde angesichts zunehmender Probleme am Arbeitsmarkt versucht, die Rückkehr der Ausländer in ihre Heimatländer durch Prämien, Hilfen zum Aufbau selbständiger Existenzen und andere Maßnahmen zu fördern. Bis 1985 ging die Zahl der beschäftigten Ausländer auf 1,59 Millionen und einen Anteil von 7,6 Prozent zurück. Seither ist sie nach den Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit wieder langsam auf 1,84 Millionen (8 Prozent) bei den abhängig Beschäftigten gestiegen. Dazu kommen inzwischen zahlreiche Selbständige (vor allem im Einzelhandel und Handwerk) sowie eine zahlenmäßig nicht erfasste Zahl von illegal Beschäftigten nicht-deutscher Nationalität.

Grundsätzlich gelten für ausländische Beschäftigte am Arbeitsplatz gleiche Rechte und Pflichten wie für Deutsche. Für gleiche Arbeit erhalten sie den gleichen Tariflohn. Sie sind ebenso sozialversicherungspflichtig, zahlen Steuern und genießen den gleichen Kündigungsschutz. Wenn sie aus Ländern stammen, die nicht der EG angehören, brauchen sie aber eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und dürfen nur durch die Arbeitsbehörden vermittelt werden. Angeworben werden dürfen Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nur auf der Grundlage zwischenstaatlicher Verträge.

Trotz hoher Arbeitslosigkeit kann in Deutschland auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte nicht verzichtet werden. Dies gilt beispielsweise für die Stahlindustrie, Gießereien, die Autoproduktion, die Bauwirtschaft und Schlachthöfe, das Gastgewerbe oder die Kranken- und Altenpflege. Viele Unternehmen finden weder genügend deutsche Fachkräfte noch Ungelernte und müssten ohne Ausländer entweder den Betrieb ganz einstellen oder in andere Länder verlagern. Dadurch würden auch viele Deutsche ihren Arbeitsplatz verlieren. Diese Situation wird sich mit zunehmenden Anteil der Rentner an der Gesamtzahl der Bevölkerung noch verstärken.



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