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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Freie Mitarbeit

Mehr oder weniger regelmäßige Übernahme bestimmter Arbeiten oder Aufgaben ohne bei dem Auftraggeber in einem festen Arbeitnehmerverhältnis zu stehen.

Die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer ist von den Unternehmen, bei denen sie beschäftigt sind, fest angestellt. Das bedeutet vor allem, dass sie ein monatliches Einkommen beziehen, Anspruch auf die üblichen sozialen Leistungen haben und einen von Gesetz und Tarifvertrag festgelegten Kündigungsschutz genießen. Dafür haben sie u.a. eine Treuepflicht und dürfen nicht für konkurrierende Betriebe arbeiten.

Dies alles gilt bei freier Mitarbeit nicht. In der Regel übernimmt ein freier Mitarbeiter nur einen bestimmten Auftrag, den er vertragsgemäß zu erfüllen hat. Dabei kann er entweder in eigenen Räumen und mit eigenen Geräten und Materialien arbeiten oder - je nach Vereinbarung - auch die Einrichtungen des Auftraggebers (Maschinen, Computer, Büro, Hilfskräfte) nutzen. Freie Mitarbeit bei einem bestimmten Projekt gibt es besonders häufig bei Architekten und Ingenieuren, bei der Erarbeitung von Gutachten oder im Journalismus.

Grundlage der Arbeit kann ein Werk- oder Dienstvertrag sein, nicht jedoch ein Arbeitsvertrag, da bei diesem Rechte und Pflichten gelten, die beide Seiten über die Erledigung der vereinbarten Leistung hinaus binden: wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Der freie Mitarbeiter erhält einmalig oder in unregelmäßigen Abständen Aufträge (z.B. für Gutachten, einen Zeitungsartikel oder Rundfunkbeitrag, die Herstellung eines Films für eine Fernsehanstalt, die Erledigung unregelmäßig anfallender Verwaltungsarbeiten im Büro). Dafür erhält er ein vorher vereinbartes Honorar - in der Regel einen Festbetrag, unabhängig von der aufgewendeten Arbeitszeit.

Für die Versteuerung seiner Einkünfte, für die Kranken- und Altersversicherung muss der freie Mitarbeiter selber sorgen; ein Urlaubsanspruch entsteht ebenfalls nicht. Anders als ein Arbeitnehmer kann er aber Mehrwertsteuer bei der Berechnung seines Honorars geltend machen.

Die Unternehmen (oder Selbständigen), können durch freie Mitarbeiter unerwartete Mehrarbeit oder unregelmäßig anfallende Arbeiten ausführen lassen, ohne die Zahl ihrer fest angestellten Mitarbeiter erhöhen zu müssen. In vielen Fällen geht es aber vor allem darum, in Form freier Mitarbeit die Kenntnisse von Spezialisten zu nutzen, die sich nicht fest an einen Betrieb binden wollen.

Durch Mitarbeit bei verschiedenen Unternehmen können die "Freien" neben persönlicher Unabhängigkeit oft ein viel höheres Einkommen erzielen, als bei Bindung an einen festen Arbeitgeber. Wenn allerdings der Arbeitgeber nur deshalb freie Mitarbeiter beschäftigt, um sich gesetzlichen und tarifvertraglichen Verpflichtungen zu entziehen und die so Beschäftigten in wirtschaftliche Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmen geraten, kann dies als missbräuchliche Ausnutzung gesehen werden. Die betroffenen freien Mitarbeiter können dann vor Gericht auf Festanstellung klagen.



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