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Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, durch den ein Arbeitsverhältnis entsteht. Er wird immer dann geschlossen, wenn sich zwei Parteien über die zu leistende Arbeit und deren Bezahlung geeinigt haben. Der Arbeitsvertrag wird zwischen einem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen Arbeit. Die Vereinbarungen zum Arbeitsverhältnis werden bestimmt durch spezielle Abmachungen im individuellen Arbeitsvertrag, durch das Gesetz, den Tarifvertrag und eventuelle Betriebsvereinbarungen. Der Vertrag besteht aus drei Hauptinhalten: schuldrechtlich-materieller, spezifisch-arbeitsrechtlicher und ideeller Inhalt. Durch den Arbeitsvertrag entsteht für den Arbeitnehmer die Hauptpflicht, die Arbeitsleistung zu erbringen, wie sie im Vertrag beschrieben steht. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den Arbeitnehmer dafür wie vorgesehen zu entlohnen. Der so genannten Arbeitspflicht des Arbeitnehmers steht also die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers gegenüber. Das nennt man den schuldrechtlich-materiellen Inhalt. Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber durch diesen Vertrag weisungsgebunden, der Arbeitgeber also weisungsberechtigt. Das ist der spezifisch-arbeitsrechtliche Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Eine der vielen weiteren Nebenpflichten für beide Vertragsparteien ist die Treuepflicht und die Fürsorgepflicht, der ideelle Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitsvertrag bedarf laut Gesetz nicht unbedingt der schriftlichen Form. Manche Tarifverträge legen das aber anders fest. Prinzipiell gilt aber die Formfreiheit. Das bedeutet, Arbeitsverträge können mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Allerdings muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats den Arbeitnehmer über das Arbeitsverhältnis durch einen schriftlichen Nachweis informieren. Dieser Nachweis muss folgende Punkte enthalten: Arbeitsort, die Art der Arbeit, die Höhe des Lohns, die Arbeitszeit, die Dauer des jährlichen Urlaubs, Kündigungsfristen, Anwendbarkeit etwaiger Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Ein durchschnittlicher Arbeitsvertrag ist in der Regel ausführlicher. Allerdings kann sein Inhalt in einigen Punkten vom jeweiligen Arbeitgeber auch unterschiedlich gestaltet sein. Der typische Muster-Arbeitsvertrag enthält folgende Punkte:
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Weitere Begriffe : Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) | Zinszahlen, negative/positive | brancheneinheitlicher Standardtarif | ||||||||||||||||||||||||||||
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