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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fondsgebundene Vermögensverwaltung

Das Konzept der fondsgestützten Vermögensverwaltung basiert auf der Erkenntnis, dass sich durch professionelle Kombination mehrerer Investmentfonds eine zweifache Diversifikation des Vermögens des einzelnen Anlegers erreichen lässt. Zum einen streut jeder einzelne Fonds die ihm zur Verfügung gestellten Mittel auf verschiedene Anlagen und zum anderen streut der professionelle Vermögensverwalter die Mittel seines Kunden auf verschiedene Fonds.

Fondsgebundene Vermögensverwaltung wird in Deutschland von den meisten Banken sowie von verschiedenen freien Vermögensverwaltern angeboten. Eine professionelle Vermögensverwaltung entlastet den einzelnen Anleger davon, sich regelmäßig darüber Gedanken zu machen, wie und für welchen Zeitraum er seine Mittel investieren muss, um eine angemessene Rendite zu erzielen. Für viele private Anleger wird es zunehmend schwieriger, sich auf den immer komplexeren und schnelllebigeren Kapitalmärkten zurechtzufinden. Ein erfolgreiches Management des eigenen Vermögens erfordert oftmals viel Zeit und Fachkenntnisse. Beides ist oft nicht im hinreichenden Maße vorhanden. Hieraus resultiert der zunehmende Erfolg professioneller Vermögensverwalter, die ihren Kunden diese Aufgabe abnehmen.

Während es sich früher nur sehr vermögende Anleger leisten konnten, ihrer Mittel durch ein professionelles Management verwalten zu lassen, hat das Konzept der fondsgestützten Vermögensverwaltung dies weiten Anlegerkreisen erschlossen. Heute ist eine Vermögensverwaltung schon ab einer Einlage in Höhe von 5.000 Euro möglich und sinnvoll. Die fondsgestützte Vermögensverwaltung erfolgt dabei in der Weise, dass der Anleger dem Vermögensverwalter oder der Vermögensverwaltungsgesellschaft einen bestimmten Betrag überlässt. Diese investiert die Mittel in verschiedene Fonds.

Bei Vertragsabschluss wird zunächst mit dem Anleger vereinbart, welche Anlagestrategie verfolgt werden soll. Hierbei geht es dem Vermögensberater vor allem darum, herauszufinden, wie lange der Kunde seine Mittel anlegen möchte und wie viel Risiko er dabei eingehen will. Auf Basis dieser Analyse wählt der Vermögensverwalter eine bestimmte Anzahl von Fonds aus, auf die er die Mittel des Kunden verteilt.

Wünscht der Kunde beispielsweise eine konservative, sicherheitsorientierte Anlagestrategie, so wird der Vermögensverwalter das Kapital größtenteils in Rentenfonds anlegen und höchstens einen kleinen Teil in Aktienfonds investieren. Bei einem risikofreudigen Anleger, der eine maximale Rendite anstrebt, stehen dem Verwalter eine breite Palette von Fondsvarianten zur Verfügung, wie beispielsweise Optionsscheinfonds, Futures-Fonds, Branchenfonds sowie Länder- und Regionalfonds. Welche der verschiedenen Fondsvarianten gewählt wird, hängt von den Wünschen des Kunden sowie der Einschätzung des Vermögensverwalters ab. Die meistgewählte und wahrscheinlich sinnvollste Strategie liegt zwischen diesen beiden Extremen, wobei eine Kombination aus konservativen und renditeorientierten Fonds zusammenstellt wird.

Der Vorteil und gleichzeitig die Grundidee der fondsgestützten Vermögensverwaltung liegt darin, dass der Anleger gleich eine zweifache Diversifikation seines Vermögens erreicht. Zum einen werden seine Mittel von der Vermögensverwaltung auf verschiedene Fonds verteilt, so dass eine eventuelle negative Performance des einen Fonds durch die positive Entwicklung der anderen Fonds wieder ausgeglichen wird. Eine weitere Risikostreuung erfolgt dann innerhalb der einzelnen Investmentfonds. Das Management verteilt die Mittel der Kunden auf verschiedene Anlagen, so dass auch hier eventuelle negative Ergebnisse einzelner Wertpapiere durch positive Ergebnisse anderer Wertpapiere ausgeglichen werden können. Die Pflicht zur Risikostreuung wird durch das Kapitalanlagegesellschaftengesetz KAGG geregelt.

Fondsgebundene Vermögensverwaltung wird heute von einer Vielzahl in- und ausländischer Banken sowie privater Vermögensverwaltungsgesellschaften angeboten. Der Anleger sollte sich die einzelnen Vermögensverwalter zunächst genau ansehen, ehe er einem der Anbieter sein Vermögen anvertraut. Während die Gefahr des Betruges oder der unsachgemäßen Beratung bei einer Bank relativ gering ist, kann die Wahl eines ungeeigneten freien Anbieters zu unangenehmen Überraschungen führen. Auf der anderen Seite sind gerade renommierte freie Vermögensverwaltungsgesellschaften oftmals besonders bemüht, gute Ergebnisse zu erreichen und dem Kunden besondere Serviceleistungen zu bieten, um sich neben den großen Banken behaupten zu können. Auf keinen Fall sollten Anleger ihre Ersparnisse so genannten Vermögensberatern anvertrauen, die telefonisch Kontakt zu ihnen aufnehmen oder ihre Dienste per Kleinanzeigen anbieten. Vor allem sollten Anleger besonders vorsichtig sein, wenn ihnen sehr hohe Renditen versprochen werden. Hier ist die Gefahr des Betrugs hoch.

Besonders wichtig bei der Auswahl des individuell geeignetsten Vermögensberaters ist ein genauer Vergleich der Preise, die diese für ihre Dienstleistung berechnen. In der Regel setzen sich die Kosten für eine professionelle Vermögensberatung aus drei Preiskomponenten zusammen:

  • eine einmalige "Aufnahmegebühr",
  • eine jährliche Managementgebühr,
  • eine bestimmte Gebühr pro Kauf und Verkauf eines Fonds.

Schon bei der einmaligen "Aufnahmegebühr" gibt es starke Preisdifferenzen, die sich zwischen 0,5 und 10 Prozent bewegen. Im Allgemeinen verlangen private Anbieter höhere Aufnahmegebühren als Banken. Dafür bieten private Anbieter häufig eine breitere Palette an Fonds an, während die Banken hauptsächlich die hauseigenen Fonds verwenden.

Auch bei der jährlichen Managementgebühr gibt es starke Preisunterschiede. Sie können zwischen 0,5 und 5 Prozent liegen. Die Managementgebühr wird als Ausgleich für die entstehenden Verwaltungs- und Managementkosten der Vermögensverwalters veranschlagt. Die Preisdifferenzen resultieren dabei zum Teil aus der unterschiedlichen Betreuungsintensität der einzelnen Anbieter. Im Allgemeinen wird die Managementgebühr in Deutschland unabhängig vom erzielten Anlageerfolg erhoben. Dies bedeutet, dass die in schlechten Börsenjahren ohnehin geringe oder sogar negative Rendite des Vermögens noch einmal durch die Managementgebühr geschmälert wird. Allerdings ist anzunehmen, dass es in Deutschland - wie heute schon in den USA und Großbritannien üblich ist - zunehmend Anbieter geben wird, die ihre Managementgebühr erfolgsabhängig, also als Prozentsatz vom Anlageerfolg erheben.

Die dritte Preiskomponente, die Kosten pro Transaktion, ist vor allem für Anleger wichtig, die häufig zwischen verschiedenen Fonds umschichten. Während ein Anleger, dessen Mittel hauptsächlich in Rentenfonds investiert sind, von dieser Gebühr nur wenig betroffen ist, weil Umschichtungen in der Regel nur selten vorkommen, können diese Gebühren für risikofreudige Anleger, die ihre Mittel in volatile Fonds investieren lassen und daher oftmals einzelne Fonds verkaufen und dafür andere Fonds kaufen, einen beträchtlichen Kostenfaktor darstellen. Es ist daher unerlässlich, dass der Anleger zunächst analysiert, welches Preismodell für ihn am günstigsten ist und dann eine geeignete Vermögensverwaltung auswählt.

In der Regel erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung hinsichtlich des Anlageerfolges durch die Vermögensverwaltung. Grundsätzlich ist der Vertrag mit der Vermögensverwaltung jederzeit kündbar.

Die fondsgebundene Vermögensverwaltung ist vor allem den Anlegern zu empfehlen, denen entweder das notwendige Fachwissen oder die notwendige Zeit fehlt, um sich selbst mit dem Management des eigenen Vermögens zu befassen. Solchen Anlegern kann die Verwaltung und das Management durch professionelle Vermögensverwalter abgenommen werden. Es empfiehlt sich aber, sich trotzdem mit den grundlegenden Funktionsweisen modernen Kapitalmanagements, der Börse sowie des Kapital- und Geldmarkts auseinander zu setzen. Nur so ist es dem Anleger möglich, die Leistung seines Vermögensberaters zu beurteilen und nötigenfalls entsprechende Maßnahmen zu treffen.



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