Finanzkonglomerateaufsicht, Bedeutung
Erstmals sind der BaFin-Aufsicht Mittel an die Hand gegeben, zur Überwindung potenzieller aus Finanzkonglomeratsbildung für das Finanzsystem entstehender Risiken beizutragen. Insb. die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen an Finanzkonglomerate und die dort verankerten Verbote der Mehrfachbelegung des Eigenkapitals, interner Kapitalschöpfung sowie Kapitalschöpfung durch Ausgabe von Schuldtiteln durch ein unbeaufsichtigtes Mutterunternehmen sollen die Solvenz der Gruppen erhöhen und zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen. Durch Einbindung der Bundesbank in das Meldewesen der Finanzkonglomerate kann sie besser als zuvor im Rahmen der ihr zugewiesenen laufenden Überwachung der Kredit-und Finanzdienstleistungsinstitute die Risiken für kon-glomeratsangehörige Unternehmen aus dem Versicherungsbereich und die Risiken von Finanzkonglomeraten für die Finanzmarktstabilität beurteilen. Gleichwohl sieht sich die Aufsicht bei der gruppenweiten Überwachung von Finanzkonglomeraten der Herausforderung gegenüber, dass die sektoralen Aufsichtsvorschriften unterschiedlich auf die jeweiligen Risiken eingehen und es noch keinen integrierten Ansatz einer sektorübergreifenden Beaufsichtigung gleicher Risiken gibt. Daher beschränkt sich die Aufsicht hier noch weitgehend auf eine Überwachung, bei der sie sich Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen melden lässt, aber vorläufig auf die Festlegung integrierter aufsichtlicher Obergrenzen über alle Sektoren hinweg verzichtet. Ebenso wenig sind bereits Regelungen zur Lösung oder zumind. Offenlegung von Interessenkonflikten aus der Geschäftstätigkeit in verschiedenen Finanzbranchen vorgesehen. Der Schwerpunkt bei der Aufsicht ber Unternehmen als Teil eines Finanzkonglomerats liegt also weiter bei der Einzelaufsicht, die durch Bestimmungen über die gruppenweite Beaufsichtigung ergänzt, aber nicht ersetzt wird (Soloplus-Ansatz).
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