Meldewesen
In der Gesundheitswirtschaft:
registration system
Damit die Sozialleistungsträger in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ihre Aufgaben durchführen können, müssen die notwendigen Daten wie z.B. Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber gemeldet und gespeichert werden. Den Krankenkassen obliegt die Kontrolle und Weiterleitung aller Daten für alle Zweige der Sozialversicherung.
§§ 28 a ff. SGB IV
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