Europäisches System der Zentralbanken, Ausschuss für Bankenaufsicht
Banking Supervision Committee. Abk.: BSC. Sektorales internationales Regulierungsgremium. Zusammensetzung: hochrangige Vertreter der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten sowie der EZB; Europäische Kommission und der Vorsitzende der GdC haben Beobachterstatus. Hauptaufgaben: Der BSC als ESZB-Ausschuss unterstützt das ESZB bei der Erfüllung seiner satzungsmässigen Aufgaben hins. Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität. Seine Tätigkeit wird von EU-Kommission und Groupe de Contact begleitet, die über Beobachterstatus verfügen. Dadurch wird die erforderliche Koordination mit den anderen Regulierungs- und Aufsichtsausschüssen der EU sichergestellt. Bei der Aufgabe, reibungsloses Zusammenwirken von Zentralbank- und Aufsichtsfunktionen in der EU zu gewährleisten, kommt dem Ausschuss für Bankenaufsicht eine Sonderstellung zu, was insb. wegen der Trennung der Zuständigkeitsbereiche von Geldpolitik und Bankenaufsicht im Eurowährungsgebiet als erforderlich angesehen wird. Darüber hinaus ergibt sich weitergehende EU-weite Relevanz dadurch, dass Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten sowie neue Infrastrukturen für Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung Art und Umfang der Systemrisiken im gesamten Euroraum beeinflussen (können). Daraus ergeben sich für Zentralbank- und Aufsichtsaufgaben Fragestellungen von Bedeutung. Der Ausschuss untersucht in regelmässigen Abständen die möglichen Auswirkungen der Konjunkturentwicklung auf den EU-Bankensektor. Im Zuge dieser Tätigkeit kommt es zu einem Austausch vertraulicher Informationen unter den Mitgliedern. Solidität und Stabilität des Bankensektors in der EU sowie die mittelfristigen strukturellen Entwicklungen, denen das Bankgewerbe unterliegt, werden regelmässig analysiert. Diese Überwachung beruht auf halbjährlichen Untersuchungen der makroprudenziellen Indikatoren, denen aggregierte Daten zu den nationalen Bankensystemen zu Grunde liegen. Bei seiner strukturellen Analyse untersucht der Ausschuss die Strukturen der nationalen Bankensysteme, Desinter-mediation, Internationalisierung, technologische Entwicklung, Indikatoren der Rentabilität und Eigenkapitalausstattung u. a. Die Analysen basieren auf zahlreichen Informationsquellen und die Erkenntnisse werden von den Vertretern des Ausschusses für Bankenaufsicht, den Beschlussorganen der EZB und den anderen EU- bzw. internationalen Aufsichtsgremien genutzt. Gründung 1998. Tagungsturnus: vier- bis fünfmal jährlich. Vorsitz führt eines der Mitglieder.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|