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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Disease Management Programm

In der Gesundheitswirtschaft: Strukturiertes Behandlungsprogramm. Durch solche strukturierten Behandlungsprogramme soll insbesondere für chronisch Kranke eine bessere kontinuierliche und zwischen den einzelnen Versorgungsangeboten koordinierte Versorgung erreicht werden. Gesetzliche Basis der Disease Management Programme (DMP) ist das Anfang 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit wurde die rechtliche Voraussetzung für die Einführung von DMP-Programmen geschaffen. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen für alle in DMP-Programmen eingeschriebene Versicherte, die an einer von den DMP-Programmen erfassten chronischen Krankheit leiden, in bestimmter Höhe Rückerstattungen aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) erhalten. DMP-Programme sollen nach den gesetzlichen Vorgaben eine Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz ermöglichen. Nach dem derzeitigen Stand sollen DMP-Programme insgesamt für folgende sieben Volkskrankheiten entwickelt werden: Diabetes, Erkrankungen der Herzgefäße, Herzinsuffizienz, Asthma, Schlaganfall, Bluthochdruck und Brustkrebs. Inzwischen gibt es DMP-Programme für Diabetes mellitus, für Brustkrebs und koronare Herzerkrankungen (KHK). Weitere Programme sind in Vorbereitung. Anders als bei den Verträgen zur Integrierten Versorgung oder zur hausarztzentrierten Versorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen bei den Disease Management Programmen (DMP) originärer Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen. Eine weitere Besonderheit der DMP-Programme stellt der detaillierte Regelungsrahmen dar, den der Gesetzgeber erlassen hat. Darüber hinaus müssen die DMP-Verträge durch das Bundesversicherungsamt akkreditiert werden. Außerdem erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die inhaltlichen Vorgaben für DMP-Programme, die dann vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in Form von Rechtsverordnungen in allgemeingültige Vorschriften umgesetzt werden. Die Teilnahme der Patienten an DMP-Programmen ist freiwillig.



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