Daueremittent
Aussteller von Schuldverschreibungen, der den Kapitalmarkt laufend ohne förmliche Ankündigung mit Emissionen beansprucht. Zu den Daueremittent zählen die Realkreditinstitute (Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Schiffspfandbriefe) und der Bund, soweit er ständig Emissionen anbietet (Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze).
Gegensatz: Einmalemittent
Emittenten von Wertpapieren, die diese nicht von Zeit zu Zeit in unregelmässigen Abständen -Einmalemittenten - ausgeben, sondern permanent entspr. ihren laufenden Refinanzierungserfordernissen. Typische Daueremittenten sind Hypothekenbanken und öffentlichrechtliche Grundkreditanstalten.
Siehe auch: Emittent
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