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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesschatzbriefe

werden vom Bundesminister der Finanzen ausgegeben. Diese Schuldverschreibungen dienen der Vermögensbildung inländischer Privatpersonen. Käufer können nur Bundesbürger und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sein. Man unterscheidet Bundesschatzbriefe Typ A (100 DM oder ein Mehrfaches davon, Laufzeit 6 Jahre, jährlich steigende Zinsen, Durchschnittszins über die gesamte Laufzeit jährlich 6, 21%) und Typ B (50 DM oder ein Mehrfaches, Laufzeit 7 Jahre, jährlich steigende Zinsen, Durchschnittszins über die gesamte Laufzeit jährlich 6, 43 %; gesamte Zinsen werden am Ende der Laufzeit oder bei Verkauf mit dem Anfangskapital ausgezahlt). Börsenhandel findet nicht statt, Rückgabe frühestens 1 Jahr nach Emission. Schuldbuchforderungen des Bundes mit mittlerer Laufzeit. Sie werden nicht an der Börse gehandelt. Es gibt zwei Formen: a) den Typ A mit sechs Jahren Laufzeit und jährlicher Zinsausschüttung bzw. Zinsgutschrift b) den Typ B mit sieben Jahren Laufzeit und Zinsthesaurierung (steuerlich müssen die Zinsen so behandelt werden, als seien sie jährIich zugeflossen — wie Typ A). Sie gelten erstmals zum Ende des Kalenderjahres, das nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist endet, als vereinnahmt. Beiden Typen ist gemeinsam, dass sie einen im Laufe der Jahre steigenden Zinssatz haben. Die Rückgabe eines Bundesschatzbriefes ist frühestens ein Jahr nach dem ersten Ausgabezeitpunkt einer jeden neuen Serie zum Nennwert möglich. Speziell für den privaten Sparer gedachte Schuldbuchforderungen des Bundes, die als Daueremissionen begeben werden. Sie können nur von natürlichen Personen sowie von Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, erworben werden (aber nicht von Gebietsfremden). Mindestanlage 50 Euro. Für B. werden keine Wertpapierurkunden ausgestellt. Die Erwerber erhalten abtretungsfähige Quittungen. B. haben im Voraus festgelegte, in der Regel steigende Zinssätze. Es gibt zwei Typen. Typ A mit einer Laufzeit von sechs Jahren und jährlicher (nachträglicher) Zinsauszahlung. Typ B mit einer Laufzeit von sieben Jahren und Zinsansammlung; die Zinsen mit Zinseszinsen werden gemeinsam mit dem Nennbetrag bei der Tilgung bezahlt (Aufzinsungspapier). B. zählen nicht zu den Effekten, weil eine Börseneinführung nicht erfolgt. Vgl. Bundesobligationen, Bundesanleihen.



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