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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Cafeteria-System

Eine Angebotspalette betrieblicher Sozialleistungen, aus der jeder Arbeitnehmer je nach Alter und Geschlecht, familiärer oder sozialer Lage die von ihm bevorzugten Leistungen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze auswählen kann, nennt man Cafeteria-System. Dieses in den USA verbreitete System der freien Auswahl wird in Deutschland bisher nur von wenigen Unternehmen angeboten.

Betriebliche Sozialleistungen werden in der Bundesrepublik meist uniform gewährt: Alle Mitarbeiter eines Unternehmens werden im Prinzip gleich behandelt. Anders als in den USA haben sie kaum die Möglichkeit, sich aus einer Vielzahl betrieblicher Sozialleistungen ein persönliches "Sozial-Menü" zusammenzustellen. Amerikanische Unternehmen dagegen bieten ihren Beschäftigten häufig die Möglichkeit, aus einem festgelegten Angebot die Leistungen auszuwählen, die sie entsprechend ihrer persönlichen Lebenssituation jeweils für besonders wichtig oder interessant halten. Die Arbeitnehmer können sich also nach eigenen Wünschen ihre persönliche Auswahl zusammenstellen - ähnlich wie in der Kantine des Betriebs die Mahlzeiten. Deshalb wird dieses Verfahren auch als Cafeteria-System bezeichnet.

Beispiele dafür sind Dienstwagen statt Lohnerhöhung (oder umgekehrt), Arbeitgeberdarlehen statt Urlaubsgeld, Lohnerhöhung statt Fahrtkostenzuschuss, Mitarbeiteraktien statt Werkswohnung, längere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall statt Weihnachtsgeld. Neben materiellen Vergünstigungen lassen sich auch andere Leistungen zur Wahl stellen. Dazu können auch einzelne Elemente der betrieblichen Arbeitsbedingungen gehören. So können die Mitarbeiter in einigen Unternehmen beispielsweise zwischen zusätzlichem Urlaub und bezahlter Weiterbildung wählen, zwischen häufigeren Arbeitspausen oder früherem täglichen Arbeitsschluss.

In den meisten Fällen wird das Cafeteria-Prinzip nicht generell auf alle Sozialleistungen ausgedehnt und keine totale Wahlfreiheit im Rahmen der festgelegten Obergrenzen gewährt. Meist gibt es einen Block fester und für alle gleicher Sozialleistungen. Dies garantiert den Mitarbeitern eine Grundversorgung. Daneben wird ein Leistungskatalog angeboten, aus dem frei gewählt werden kann.

Der Kernblock kann unter anderem die betriebliche Altersversorgung sowie eine bessere Unfall- und Invaliditätsversicherung beinhalten, als sie von den sozialen Versorgungssystemen geboten wird. Daneben aber haben die Arbeitnehmer bei einem Cafeteria-System die Auswahl unter verschiedenen betrieblichen Sozialleistungen, die sich beliebig gegeneinander aufrechnen oder austauschen lassen. So kann bei einem solchen Wahlsystem zum Beispiel jedem Betroffenen freigestellt werden, ob er Überstunden gleich abfeiern will oder ob sie auf einem persönlichen Monats-, Jahres- oder Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben und erst später abgerufen werden. Mitarbeiter können dann ihr Konto ganz oder teilweise auflösen, wenn sie dies wünschen - sei es aus gesundheitlichen Gründen oder um sich zwischendurch wieder mehr Zeit für die Familie nehmen zu können, sei es für eine nicht vom Unternehmen finanzierte Weiterbildung oder für einen längeren Urlaub.

In Deutschland scheuen viele Betriebe den nach ihrer Ansicht mit der Einführung eines Cafeteria-Prinzips verbundenen Organisationsaufwand. Außerdem ist Wahlfreiheit bei betrieblichen Sozialleistungen in Deutschland oft nicht mit den starren gesetzlichen Vorschriften und den Tarifverträgen vereinbar. Gesetzliche, tarifvertragliche und einzelvertragliche Regelungen binden deutsche Betriebe in weiten Bereichen stärker als dies bei amerikanischen Unternehmen der Fall ist. Deshalb sind ohne eine allgemeine Änderung der rechtlichen Bestimmungen nur Änderungen bei den freiwilligen Sozialleistungen möglich. Da sie vom finanziellen Volumen her rund fünfzehn Prozent aller Sozialleistungen ausmachen, bieten sich hier aber durchaus auch in Deutschland Spielräume, die sich gestalten lassen. Sie werden bisher aber nur von wenigen Unternehmen genutzt.

Als Vorteile eines variablen Systems wird gesehen, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, solche Zusatzleistungen zu wählen, die ihren persönlichen Bedürfnissen besonders entsprechen. Die Unternehmen ihrerseits können dadurch ohne höheren finanziellen Aufwand eine größere Arbeitszufriedenheit bei ihren Beschäftigten erreichen.



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