Betriebliche Altersversorgung
ist der Begriff für Leistungen, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu denen der gesetzlichen Rentenversicherung zufließen. Sie werden aus Beiträgen des Arbeitgebers finanziert, je nach Form kann der Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt werden. Im wesentlichen unterscheidet man vier Formen: die Direktzusage, die Direktversicherung, die Pensions- und die Unterstützungskasse. Daneben gibt es überbetriebliche Formen: Richtlinienverbände, Umlagekassen, Gruppenpensions- und Gruppenunterstützungskassen. Diese Versorgungsleistungen sind mit bestimmten Ausnahmebeträgen zu versteuern.
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