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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesamt für Wirtschaft (BAW)

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) wurde am 9. Oktober 1954 unter der ursprünglichen Bezeichnung "Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft" als selbstständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie errichtet - 1987 erhielt es seinen heutigen Namen. Das Aufgabengebiet der Behörde erstreckt sich im Kern auf die Bereiche Wirtschaftsförderung, Wareneinfuhr und Energieversorgung. Das BAW beschäftigt zurzeit rund 330 Mitarbeiter, davon sind 66 Prozent Angestellte und 27 Prozent Beamte.

Wirtschaftsförderung

Im Bereich der Wirtschaftsförderung hat das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) (Adresse) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ausgewählte Förderprogramme vornehmlich mit mittelstandsbezogener Zielsetzung ausgeschrieben. Beispiele hierfür sind etwa die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen für Unternehmer, Führungskräfte und Existenzgründer (Zuschuss zu Veranstaltungsgebühren), aber auch die Förderung der Entstehung und Besetzung von Ausbildungsplätzen in Ostdeutschland durch Zuschüsse für spezielle Ausbildungsberater und Lehrstellenwerber bei den zuständigen Kammern von Industrie und Handwerk. Außerdem wird die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen aus den Neuen Ländern an Messen und Ausstellungen finanziell gefördert. So können zum Beispiel Standgebühren mit bis zu 270.000 Mark bezuschusst werden. Kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Existenzgründer können finanziell gefördert werden, wenn sie sich von einem Unternehmensberater beraten lassen - Themenbereiche neben der allgemeinen Unternehmensberatung können Umweltschutz- und Energiesparberatung sein (Ansprechpartner).

Wareneinfuhr

Auf dem Gebiet des Außenhandels ist das Bundesamt für Wirtschaft eine von 15 Genehmigungsbehörden in der Europäischen Union (EU), die Genehmigungen und Überwachungsdokumente für die Wareneinfuhr in das Gebiet der EU erteilen dürfen. Bestimmungen hierüber enthalten die EU-Verordnungen, das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Einfuhrliste und Einfuhrausschreibungen. Zu diesen europäischen Gesetzen und Verordnungen veröffentlicht das BAW entsprechende nationale Umsetzungen im Bundesanzeiger. Diese Veröffentlichungen beziehen sich in der Regel auf bestimmte, den Einfuhrbeschränkungen unterworfene "nichtliberalisierte Warengruppen des gewerblichen Sektors". So überprüft das Amt die Wareneinfuhr (bei bestimmten Herkunftsländern) aus vier Bereichen, wobei immer zwischen der genehmigungs- und der überwachungspflichtigen Einfuhr unterschieden wird: Textilien und Bekleidung, Stahl- und Eisenerzeugnisse, FCKW-haltige Stoffe und bestimmte nichttextile Waren.

Das BAW erteilt nach Prüfung entsprechende Einfuhrgenehmigungen und überwacht mengen- oder wertmäßig beschränkte Einfuhren. Personen, die nicht im Zollgebiet der EU oder der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) ansässig sind, benötigen für eine Wareneinfuhr nach Deutschland immer eine Genehmigung des BAW.

Energieversorgung

Mineralölstatistik und -krisenvorsorge: Als Reaktion auf die Ölkrise 1973/74 wurde ein System geschaffen (unter anderem mit Vereinbarungen über Vorratshaltung, nötigenfalls Verbrauchseinschränkungen und Umverteilungsmaßnahmen), um Störungen der Ölversorgung in der Bundesrepublik wirksam begegnen zu können. Grundlage für die Funktionsfähigkeit dieses Systems ist es, dass die Mitgliedsstaaten des Programms die Internationale Energieagentur laufend über die Entwicklung der nationalen Ölmärkte unterrichten. Für die Bundesrepublik erfüllt das BAW diese Aufgabe. Dafür werden in Zusammenarbeit mit den deutschen Mineralölgesellschaften und deren Bundesverband amtliche Mineralöldaten erarbeitet und veröffentlicht. Sie sollen neben der Krisenvorsorge auch als Grundlage für energie- und umweltpolitische Entscheidungen dienen. Für Mitgliedsstaaten des Programms ergibt sich die Verpflichtung, Vorräte entsprechend 90 Tagen der Nettoölimporte des Vorjahres zu halten. Außerdem überwacht das BAW die jährlichen Pflichtbeiträge der deutschen Mineralölwirtschaft an den internationalen Fonds zum Ausgleich der Schäden durch Ölverschmutzung, insbesondere auf hoher See, die die Haftung des Schiffseigners übersteigen ("International Oil Pollution Compensation Fund").

Steinkohlebeihilfen: Das BAW fördert auf Antrag deutsche Bergbauunternehmen, die Stein-, Salz- beziehungsweise Tiefbaubraunkohle fördern, bis längstens 2005 mit Mitteln in Höhe von etwa fünf Milliarden Mark jährlich, wenn die deutsche Steinkohle für den Einsatz in Kraftwerken (Verstromungskohle) oder zur Stahlerzeugung im Hochofenprozess benutzt wird. Ziel der Beihilfen ist es, den Absatz deutscher Steinkohle zu international wettbewerbsfähigen Preisen zu ermöglichen, insbesondere im Verhältnis zu Importsteinkohle aus Nicht-EU-Ländern (Drittlandskohlepreis). Die Fördermaßnahmen können allerdings auch für Stillegungsmaßnahmen im deutschen Steinkohlebergbau beantragt werden.

Förderung erneuerbarer Energie: Verschiedenste (natürlich auch private) Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien werden auf Antrag finanziell gefördert, so zum Beispiel Solarkollektor-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen sowie Biomasse. In Kombination mit Sonnenkollektor- und Wärmepumpenanlagen können auch Wand- und Dachdämmungen, Fenstererneuerungen und die Modernisierung von Heizkesseln, die älter als zehn Jahre sind, gefördert werden (Ansprechpartner).

Energiesparberatung: Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Förderung der Energiesparberatung vor Ort. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Kosten des Beratungshonorars. Gegenstand der Förderung sind Wohngebäude, die im Westen vor dem 1.1.1984 und in den Neuen Ländern vor dem 1.1.1989 errichtet wurden (als Datum gilt die Erteilung der Baugenehmigung). Antragsberechtigt sind Ingenieure, die die für eine Energieberatung vor Ort zusätzlichen Fachkenntnisse erworben haben (Ansprechpartner).



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