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Photovoltaikanlage
Mit einer Photovoltaikanlage lässt sich aus Sonnenlicht Strom gewinnen. Die Sonnenenergie wird ins Stromnetz eingespeist. Dafür zahlt der Stromanbieter eine vom Bundesumweltministerium festgelegte Vergütung. Die Einspeisung von Sonnenenergie über die Photovoltaikanlage ins Stromnetz ist im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) geregelt. Durch die Vergütung, die der Stromanbieter dafür bezahlt, amortisiert sich eine Photovoltaikanlage im Regelfall eher als eine Solaranlage. Der Name Photovoltaik setzt sich aus Photo, dem griechischen Wort für Licht, und Volta zusammen. Alessandro Volta war der Pionier der Elektrizität. Das System funktioniert dadurch, dass ständig mehr Sonnen-Strahlungsenergie auf die Erde trifft, als der Mensch Energie verbraucht. Solarzellen - zum Beispiel auf den Dächern - fangen die Energie ein. In der Photovoltaikanlage wird sie umgewandelt und danach ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Da sich diese Energie ohne schädliche Nebenprodukte umwandeln lässt, wird sie seit den 1970er Jahren politisch unterstützt. Das heißt, man versucht die Technik voranzutreiben, um die Energiegewinnung auch wirtschaftlich interessant zu machen. Weitere Informationen im Internet: www.eeg-aktuell.de
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