Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Bankenmacht

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Die Macht der Banken besteht nicht nur in der Kreditabhängigkeit der Unternehmen, sondern auch vor allem im Einfluß und in der Beherrschung durch die Beteiligung an Aktiengesellschaften, durch die Aktionärsversammlungen und die Aufsichtsräte. 1995 brachten allein die drei deutschen Großbanken einen Beteiligungsbesitz von über fünf Prozent bei mehr als 1500 Unternehmen zusammen. Ende 1996 besaßen sie zehn Prozent des deutschen Aktienkapitals. 1996 entfielen z.Bankenmacht auf die Deutsche Bank rund 735 personelle Verflechtungen mit den hundert größten deutschen Unternehmen. Schlagwortartig Banken insg. oder einzelnen, besonders grossen Banken zugeschriebene Möglichkeit, Entscheidungsprozesse des Staates, von Parteien, anderer gesellschaftlicher Gruppen, von Unternehmen, Kunden u. a. in einer Weise zu beeinflussen bzw. selbst zu lenken, dass es ihnen ausschl. oder überwiegend zum eigenen Vorteil oder dem eines Dritten gereicht. Oft auch als Möglichkeit verstanden, auf die Marktgegenseite bzw. den schwächeren Marktpartner einseitig beherrschenden und auf Letzteren benachteiligenden Einfluss zu nehmen. In der Tat ist Macht der deutschen Banken insg. in hohem Masse gegeben; das Universalbankensystem ist Inbegr. eines Konglomerats an Bankenmacht, die potenziell auch zu Missbräuchen führt. Zu fragen ist jedoch, ob es andererseits bestehender Wettbewerb im Bankwesen zulässt, dass die Banken ihre Machtposition generell und so krass, wie es ihnen vorgehalten wird, zu Lasten marktschwächerer Parteien ausnutzen können. Die Machtposition der deutschen Universalbanken wird dabei oft an nicht zu leugnenden Interessenkonflikten und bestimmten Geschäften bzw. Geschäftskombinationen usw. konkretisiert, die als Defizite des Universalbankensystems und seiner jüngeren Weiterentwicklung zum Allfinanzsystem angesehen wer- den. So werden vorrangig genannt: 1. Beteiligungsbesitz an Unternehmen des Nichtbankenbereichs, insb. in hohem Masse in Industrie und Handel; 2. Depotstimmrecht und die Art seiner Ausübung durch die bevollmächtigten Banken; 3. Aufsichtsratsmandate, die Bankenvertreter in überaus hohem Ausmass bei Unternehmen anderer Branchen, vor allem in Industrie und Handel, innehaben und die Art der durch sie weitestgehend bestimmten Besetzung; 4. universalbanktypische und potenzielle Interessenkonflikte beinhaltende Kombination von Kredit- und Einlagengeschäft; 5. universalbanktypische und potenzielle Interessenkonflikte beinhaltende Kombination von Kredit- und Emissionsgeschäft; 6. universalbanktypische und potenzielle Interessenkonflikte beinhaltende Kombination von Kredit- und Einlagengeschäft nebst zugehörigen Fazilitäten wie die Anlageberatung und Vermögensverwaltung; 7. auf Grund des Universalbankcharakters entstehende und forcierte Abhängigkeit des einzelnen, vor allem Kredit nehmenden Firmenkunden von der Hausbank; 8. universalbanktypische Kumulation aller diese Macht begründenden Einflussfaktoren. Vor diesem Hintergrund wird die in jüngerer Zeit verfolgte Strategie der grossen Universalbanken in Richtung Allfinanz nicht selten auch unter solchen Gesichtspunkten kritisch betrachtet, die zu mächtigen Machtkonglomeraten führt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Bankenliquidität
 
Bankenmarkt
 
Weitere Begriffe : neoklassisch | Kündigungsgeld | Risikodiversifikation, -diversifizierung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.