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AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen)
Der AS-Fonds (AS steht für Altersvorsorge Sondervermögen) ist ein neuer Fondstyp. Er wurde erst durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz vom April 1998 ermöglicht. Innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens setzt ein AS-Fonds auf Sicherheit. Dies geschieht durch breite Streuung der Geldanlage. Mindestens 51 Prozent müssen in Substanzwerten (Aktien, Immobilien) angelegt werden. Davon dürfen allerdings maximal 75 Prozent in Aktien und stillen Beteiligungen, höchstens 30 Prozent in Immobilien investiert sein. Außerdem sind festverzinsliche Anleihen und Anteile an anderen Fonds zugelassen. Die Erträge des Fonds werden während der Laufzeit nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt, also thesauriert. Ein AS-Fonds ist auf langfristige Geldanlage angelegt, weil er, wie der Name schon verrät, für die Altersvorsorge genutzt werden soll. Damit gibt es auch in Deutschland eine Art Pensionsfonds. In den USA und in Großbritannien gibt es ähnliche Sparformen (pension funds) schon seit Jahren. Wie dort soll nun auch in Deutschland mit der Etablierung privater Altersvorsorge die Rentenabsicherung auf mehrere Säulen verteilt werden. Der Unterschied: In den anglo-amerikanischen Ländern ist das gesetzliche Rentenniveau deutlich niedriger als in Deutschland. Deshalb wird das Sparen in AS-Fonds in Deutschland, zumindest solange die staatliche Rente mehr als nur eine Grundrente bleibt, nicht die gleiche starke Bedeutung annehmen, die es in diesen Ländern hat. Damit das Ziel der Altersvorsorge tatsächlich erreicht wird, sollte der AS-Fonds mindestens 18 Jahre lang laufen oder bei älteren Sparern, mindestens bis zum 60. Lebensjahr. Hat man sich für einen AS-Fonds bei einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) entschieden, muss diese einen Sparplan vorlegen. Darin wird dem Sparer in der Regel die lange Laufzeit empfohlen, damit das angelegte Geld auch wirklich im Alter genutzt werden kann. Soweit die Theorie, in der Praxis aber muss sich niemand an vorgeschriebene Laufzeiten halten. Der Sparplan kann mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. So kann der Sparer jederzeit an sein Geld, zum Beispiel wenn er in einen finanziellen Engpaß geraten ist. Ist dieser durch Arbeitslosigkeit hervorgerufen, beträgt die Kündigungsfrist nur vier Wochen. Auch die Höhe der Einzahlungen in den AS-Fonds ist variabel. Zu Beginn legt der Sparer zwar fest, wie viel monatlich angespart werden soll. Es ist aber auch möglich, diesen Betrag zu verändern, größere Einmalzahlungen vorzunehmen oder eine Weile mit den Beiträgen auszusetzen. Allerdings muss mindestens einmal im Jahr ein Betrag in den Fonds eingezahlt werden. Über die Kosten für die AS-Fonds entscheidet der Wettbewerb zwischen den Anbietern. Ein Ausgabeaufschlag ist wahrscheinlich, doch über die exakte Höhe, also ob zwei Prozent oder drei, vier oder gar fünf Prozent fällig sind, lässt sich nichts allgemein Gültiges sagen. Hier nämlich spielt der Markt, also die Konkurrenz unter den KAGs. Zusätzlich zum Ausgabeaufschlag können Depotgebühren anfallen, und zwar je nach Preispolitik des Anbieters. Angebote erhalten Sie bei Banken, Fonds-Shops oder bei den KAGs direkt. AS-Fonds legen ihr Geld in Werten mit schwankenden Kursen an. Aufgrund möglicher Kursverluste etwa von Aktien trägt der Anleger somit auch ein Risiko. Das aber ist bei AS-Fonds noch breiter gestreut als bei den meisten anderen Fondsarten. Dafür sorgen gesetzliche Vorgaben und die Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ohne dessen Lizenz kein Fonds aufgelegt werden darf. Den AS-Fonds ist es gesetzlich vorgeschrieben, das angesammelte Kapital breit zu streuen. So müssen sie mindestens 21 Prozent aber dürfen höchstens dreiviertel von 51 Prozent des gesamten Kapitals in ihrem Portfolio/Portefeuille in Form von Aktien enthalten. Außerdem dürfen maximal 30 Prozent des gesamten Fondsvermögens in Immobilien angelegt sein. Daneben können festverzinsliche Anleihen und Anteile anderer Fonds in dem Portfolio enthalten sein. Als Folge dieser breiten Streuung und der empfohlenen langen Laufzeit sinkt das Risiko für den Sparer erheblich gegenüber einer auf nur eine Geldanlage fixierten Vermögensverwaltung. Der Anleger, dem das noch immer zu riskant ist, hat nach drei Vierteln der Laufzeit die Möglichkeit, kostenlos, also ohne einen neuen Ausgabeaufschlag, die bis dahin angesparte Summe in andere, eher risikoärmere Fonds, zum Beispiel in offene Immobilienfonds, Geldmarktfonds oder Rentenfonds umzuschichten. Diese Fonds bringen auf lange Sicht betrachtet statistisch zwar weniger Rendite (siehe die ständig aktualisierte Statistik: Wertentwicklung der deutschen BVI-Publikumsfonds). Dafür aber muss der Anleger auch weniger Angst vor Kursverlusten kurz vor seinem Eintritt ins Rentenleben haben. Auch andere Fonds bieten eine solche Umschichtung des angesparten Kapitals zwar an, teilweise auch kostenlos. Die AS-Fonds aber enthalten diese Möglichkeit prinzipiell. Ist der Sparplan abgelaufen, vereinbart der Anleger mit der Bank oder der Kapitalanlagegesellschaft, über welche Zeitspanne und in welchen Raten das angesparte Kapital ausbezahlt werden soll. Der Sparer muss zum Beispiel entscheiden, ob er eine lebenslange monatliche Rente erhalten will (mit oder ohne Kapitalverzehr), oder die gesamte Summe auf einmal ausbezahlt haben will. Selbstverständlich kann das Guthaben auch beliebig lange unangetastet liegenbleiben oder nur über einen Teil davon verfügt werden.
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