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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ambulante Behandlung im Krankenhaus

In der Gesundheitswirtschaft: Behandlung im Krankenhaus, die ohne Unterkunft und Verpflegung erfolgt. Sie wird abgegrenzt von der teilstationären sowie vor- und nachstationären und schließlich der stationären Behandlung im Krankenhaus (siehe auch Krankenhausbehandlung). Geregelt ist die ambulante Behandlung im Krankenhaus in § 116a SGB V (Unterversorgung) sowie § 116b SGB V (unter bestimmten Bedingungen im Zusammenhang mit Disease Management Programmen sowie für die Erbringung hochspezialisierter Leistungen bzw. zur Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen). Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ermöglicht nun einen einfacheren Zugang zu ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in dem genannten speziellen Versorgungsbereich im Krankenhaus: Krankenhäuser können danach zum einen im Rahmen der Integrierten Versorgung hochspezialisierte Leistungen ambulant erbringen, ohne an weitere Voraussetzungen gebunden zu sein. Außerdem können Krankenhäuser, die zur stationären Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen sind, nach dem GKV-WSG die ambulante Leistungserbringung für die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im entsprechenden Katalog festgelegten hochspezialisierten Leistungen beim Land beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Krankenhaus im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes auf Antrag des Krankenhausträgers unter Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation dazu bestimmt wird. Gleichzeitig ist die bisher geltende Voraussetzung einer vertraglichen Vereinbarung mit den Krankenkassen weggefallen. Für die sächlichen und personellen Anforderungen an die ambulante Leistungserbringung des Krankenhauses gelten die gleichen Anforderungen wie für die vertragsärztliche Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regelt in seinen Richtlinien zusätzliche sächliche und personelle Anforderungen sowie die einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus.



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