Aktienpaket
Maßgeblicher Anteilsbesitz eines Aktionärs bei einer AG, der einen Einfluß auf die AG sichert. So kann schon ein Paket von 5 Prozent des Grundkapitals die Einberufung einer Hauptversammlung erzwingen. Bei einer Sperrminorität von mehr als 25 Prozent lassen sich alle eine qualifizierte Mehrheit erfordernden Hauptversammlungs-Beschlüsse blockieren (Satzungsänderungen, Kapitalerhöhung, -herabsetzung, Verschmelzung, Auflösung usw.). Ein großes Paket von mehr als 75 Prozent sichert die Beherrschung der AG in nahezu jeder Hinsicht. Besitzt eine AG 95 Prozent der Aktien einer anderen, kann sie letztere unter Abfindung der restlichen Aktionäre eingliedern.
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