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Sperrminorität

Ein Anteilseigner mit einer Beteiligung von mindestens 25 % des Aktienkapitals verfugt damit zugleich über die sogenannte Sperrminorität. Inhaber einer solchen Sperrminorität können auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft alle Beschlüsse der Aktionärsversammlung zu Fall bringen, für die eine Dreiviertelmehrheit notwendig ist. Eine Sperrminorität liegt vor, wenn eine Gesellschaft oder ein oder mehrere Aktionäre eine Beteiligung von mehr als 25% an einer anderen Gesellschaft besitzen. Da im deutschen Aktienrecht für bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse eine 75%-ige Kapitalmehrheit notwendig ist, kann eine Sperrminorität bei Abstimmung Beschlussvohaben scheitern lassen.



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