Zins, Zinsen
Preis für die leihweise Überlassung von Kapital in Form von Geld- oder Realkapital. Wird meist in Geld bezahlt; bei Überlassung von Realkapital kann aber auch Naturalzins (z.B. ein Teil des Ertrags aus der Nutzung eines überlassenen Grundstücks) vereinbart werden. In der Unternehmung sind Zinsen Aufwand, wenn sie sie zu bezahlen hat, bzw. Ertrag, wenn es sich um Einnahmen handelt. Die Höhe des Zinses ergibt sich aus dem Kapitalertrag, der Laufzeit und dem Zinssatz (Zinsfuß). Er wird in Prozent pro Zeiteinheit ausgedrückt. Bei Wertpapieren entspricht die tatsächliche Verzinsung oft nicht der Nominalverzinsung, die sich aus Nominalwert und Nominalzinssatz, die auf der Urkunde aufgedruckt sind, ergibt. Bei der Effektivverzinsung muss u.a. der Kurs beim Erwerb und die Laufzeit des Wertpapiers berücksichtigt werden. Die Zinshöhe wird maßgeblich von Angebot und Nachfrage bestimmt. Dem wirken oft wirtschaftspolitische Maßnahmen von Bundesregierung und Bundesbank entgegen. Im Bankgewerbe wird zwischen Aktiv-(Soll-)Zinsen und Passiv-(Haben-)Zinsen unterschieden.
1. Preis für die temporäre Überlassung von Finanzmitteln. Im Gleichgewicht bringt er Angebot (Sparen) und Nachfrage (Investieren) am Kapitalmarkt in Übereinstimmung. Das Spar- und Investitionsverhalten der Haushalte und Unternehmen ist entscheidend für konjunkturelle Entwicklung und langfristiges Wachstum. Daher kommt den Fragen, ob das jeweilige Zinsniveau angemessen ist und wie man es ev. beeinflussen kann, besondere Bedeutung zu, spez. für die Geldpolitik der Zentralbank.
2. Einkommen (Besitz-, Vermögenseinkommen), das für den Einsatz des produktiven Faktors Kapital gezahlt (Zinsaufwendungen, -kosten) bzw. bezogen wird (Zinserträge), als Preis für die Kapitalverwendung, für zeitweilige Überlassung von Kapital usw. Umfasst die Erträge des Geldkapitals - Zinsen i. w. S. -, aber auch solche des Realkapitals, etwa als Miet-, Pachtzins usw.
3. Üblicherweise und i. e. S. als Preis für die leihweise Überlassung von Geldkapital verstanden. Dieser Preis variiert mit der Länge der Geldüberlassungsdauer, vor allem auch mit der Situation am Markt, also je nach Angebot und Nachfrage sowie mit der auf letztere Einfluss nehmenden Geldpolitik der Zentralbank. Hauptaufwen-dungs- und -ertragsquelle der Geschäftsbanken (Zinsgeschäft, -ergebnis).
4. Betriebswirtschaftlich Aufwendungen - geschuldete Zinsen - oder Erträge - zu erhaltende Zinsen -, die ihren Niederschlag in der GuV-Rechnung finden. Diese enthält bei den meisten Banken, vor allem Universalbanken bzw. Commercialbanks, überwiegend Zinsen. Hier resultiert er aus ihrem Zinsgeschäft (i. Ggs. z. Provisionsgeschäft). Der Zinsaufwand, der zur Erbringung der bankbetrieblichen Leistungen erforderlich ist, stellt für die Bank Kosten dar.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|