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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zentraler Kreditausschuss (ZKA)

Im Zentralen Kreditausschuß (ZKA) arbeiten die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft bei einer Vielzahl von Themenbereichen zusammen. Im Zentrum der Kooperation stehen dabei Rechtsfragen, von denen die Kreditinstitute betroffen sind, Probleme des Zahlungsverkehrs und seiner Standardisierung, Vereinbarungen über Kartenzahlungssysteme sowie Fragen des Wertpapierhandels. Der Zentrale Kreditausschuß erarbeitet bei seinen Zusammenkünften einerseits Vorschläge für die gesetzgebenden Körperschaften, andererseits reagiert er mit Stellungnahmen auf Beschlußvorlagen wichtiger Gremien. Insbesondere gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und dem Bundesrat, aber auch der Bankenaufsicht und der Bundesbank ist der ZKA mit der Ausarbeitung der Vorschläge und Stellungnahmen aktiv. Der Vorsitz im Zentralen Kreditausschuß wechselt jährlich zwischen den Mitgliedsverbänden. Derzeit gehören dem ZKA an: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Deutscher Sparkassen- und Giroverband und der Verband deutscher Hypothekenbanken. Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, die sich mit gemeinsam berührenden Fragen befasst, insbesondere mit Fragen rechts- und steuerpolitischer Art, Regelungen der Bankenaufsicht, Standardisierungsproblemen v. a. beim kartengestützten Zahlungsverkehr sowie mit Fragen des Wertpapiergeschäfts. Die Kooperation im ZKA erfolgt insbesondere in Form von Vorschlägen und Stellungnahme gegenüber Bundesregierung und Bundestag, dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) und der Deutschen Bundesbank. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wird der ZKA nur beratend tätig. – Weitere Informationen unter www.zka.de.



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